Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich geschlechtsspezifische Gewalt in Rheinland-Pfalz entwickelt hat, welche Instrumente des Opferschutzes tatsächlich genutzt werden und wie die Landesregierung die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens beurteilt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Fälle (mutmaßlicher) geschlechtsspezifischer Gewalt in Rheinland-Pfalz in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Art des Delikts)?
- Welche gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen wurden in den vergangenen fünf Jahren in Fällen von Femiziden beziehungsweise mutmaßlich
geschlechtsspezifisch motivierten Gewaltdelikten getroffen (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie der getroffenen staatsanwaltschaftlichen bzw. gerichtlichen
Entscheidung)? - Wie häufig wurde seit Inkrafttreten der Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in § 32a des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-
Pfalz (POG) die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Kontext häuslicher/ partnerschaftlicher Gewalt angeordnet? - Ist nach Ansicht der Landesregierung das sogenannte „spanische Modell“ der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Grundlage von § 32a POG anwendbar? Falls nein, welche rechtlichen Änderungen wären hierfür erforderlich?
- Welche Änderungen ergeben sich für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Kontext häuslicher Gewalt nach § 32a POG vor dem Hintergrund der jüngst beschlossenen Möglichkeit der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes?
- Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, geschlechtsspezifische Tatmotive bei Mord und Totschlag ausdrücklich im Strafrecht zu berücksichtigen?