Initiative Anfrage

Auswirkungen der Reform des Sexualstrafrechts in Rheinland-Pfalz (Teil I)

Mit dem am 10. November 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wurde das Sexualstrafrecht grundlegend reformiert. Ziel war insbesondere, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch den Grundsatz "Nein heißt Nein" zu stärken und Strafbarkeitslücken zu schließen.

Auch Jahre nach Inkrafttreten der Reform berichten Betroffene und Fachberatungs-stellen weiterhin von erheblichen Hürden im Ermittlungs- und Strafverfahren. Zur Be-wertung der Auswirkungen der Reform stehen bislang nur eingeschränkt öffentlich zu-gängliche Daten zur Verfügung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bildet lediglich das Anzeige- und Erfassungsverhalten der Polizei sowie die registrierten Straftaten und Tatverdächtigen ab. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst hingegen ausschließlich den Ausgang gerichtlicher Strafverfahren, insbesondere Verurteilungen. Eine zusam-menhängende statistische Darstellung des Verlaufs von Verfahren – von der Anzeige über die staatsanwaltschaftliche Bearbeitung bis zum gerichtlichen Abschluss –, wie sie etwa Periodische Sicherheitsberichte ermöglichen könnten, liegt für Rheinland-Pfalz nicht vor. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Reform ist jedoch gerade eine Betrachtung der einzelnen Verfahrensschritte im Zusammenhang erforderlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Anzeigen nach § 177 StGB gab es von 2015 bis 2020 in Rheinland-Pfalz(bitte aufschlüsseln nach Jahr und nach den Absätzen 1 bis 9 des § 177 StGB)?
  2. Wie hat sich die Zahl der strafmündigen Tatverdächtigen bei Delikten nach § 177StGB von 2015 bis 2020 in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte aufschlüsseln nachJahren und nach den Absätzen 1 bis 9 des § 177 StGB)?
  3. Wie viele Verfahrenseinstellungen gab es bei Delikten nach § 177 StGB von 2015bis 2020 in Rheinland-Pfalz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach den Absät-zen 1 bis 9 des § 177 StGB)?
  4. Wie viele Freiheitsstrafen wurden in Zusammenhang mit Delikten nach § 177 StGBvon 2015 bis 2020 in Rheinland-Pfalz verhängt (bitte aufschlüsseln nach Jahrenund nach mit oder ohne Bewährung)?
  5. Wie viele Freisprüche gab es in Zusammenhang mit Delikten nach § 177 StGBvon 2015 bis 2020 in Rheinland-Pfalz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nachden Absätzen 1 bis 9 des § 177 StGB)?
  6. Wie lang war die durchschnittliche Dauer von Verfahren bei Delikten nach § 177StGB (von Anzeige bis Einstellung des Verfahrens bzw. von Anzeige bis Urteil)von 2015 bis 2020 in Rheinland-Pfalz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nachden Absätzen 1 bis 9 des § 177 StGB)?
  7. Wie oft wurde von 2017 bis 2022 psychosoziale Prozessbegleitung in Verfahrenbzgl. § 177 StGB beigeordnet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?