Initiative Anfrage

Wiederaufbau der B 266 bei Heimersheim – Stand der Variantenauswahl und Berücksichtigung des Hochwasserschutzes

Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat eindrücklich gezeigt, dass beim Wiederaufbau der Infrastruktur der Hochwasserschutz oberste Priorität haben muss. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ des Landtags Rheinland-Pfalz. Für den Wiederaufbau des zerstörten Abschnitts der B 266 zwischen Heimersheim und Lohrsdorf hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) eine Technische Machbarkeitsuntersuchung vorgelegt. Darin wurden insgesamt 14 Varianten untersucht.

Ziel der Untersuchung ist, unter Abwägung der Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Wirtschaftlichkeit, bauliche Umsetzbarkeit und Gewinn an Retentionsraum, eine geeignete Vorzugsvariante zu ermitteln. Nach Angaben des LBM werden derzeit vier
ausgewählte Varianten vertieft hydraulisch untersucht. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen soll eine Gesamtabwägung zwischen Verkehrsfunktion und Hochwasserschutz erfolgen. Dennoch wird bereits die vierstreifige Variante Va 4-1 als
Vorzugsvariante kommuniziert. Dies stößt vor Ort auf erhebliche Kritik. Der Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler lehnt diese Variante ab und fordert stattdessen einen dreispurigen Querschnitt mit Kreisverkehr, da dieser aus seiner Sicht den Hochwasserschutz verbessert, den Straßenraum reduziert und gleichzeitig den Verkehrsanforderungen gerecht wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Aus welchen Gründen wird nach den Ereignissen im Ahrtal 2021 die Verkehrsfunktion höher priorisiert als Fragen des Hochwasserschutzes und dadurch die Variante 4-1 vom Landesbetrieb Mobilität bereits als Vorzugsvariante bezeichnet, obwohl die hydraulischen Untersuchungen der verbliebenden Varianten noch nicht abgeschlossen sind und die Gesamtabwägung nach Aussage des LBM erst im Anschluss erfolgen soll?
  2. Welche Fragestellungen sollen mit den derzeit laufenden hydraulischen Untersuchungen beantwortet werden?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die Machbarkeitsuntersuchung den Gewinn von Retentionsraum als wesentliches Bewertungskriterium benennt, Varianten mit zwei bzw. drei Fahrstreifen jedoch größere Retentionsräume ermöglichen als die vierstreifige Vorzugsvariante?
  4. Stimmt die Landesregierung darin überein, dass Retentionsraum für die Ahr nach den Ereignissen vom 14. Juli 2021 oberste Priorität haben sollte?
  5. Wie beurteilt die Landesregierung die in der Variante 4-1 vorgesehene Absenkung einer Richtungsfahrbahn auf das Niveau eines HQ10-Ereignisses im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Strecke für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge bei Hochwasser?
  6. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Ergebnissen der Stellungnahme des Stadtrates Bad Neuenahr-Ahrweiler u. a. zur Variante mit Kreisverkehr sowie den Vorschlägen des Arbeitskreises Fluthilfe Heimersheim/Ahr im weiteren Entscheidungsprozess bei?
  7. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass bei der endgültigen Entscheidung über den Wiederaufbau der B 266 die Belange des Hochwasserschutzes gegenüber verkehrlichen und wirtschaftlichen Belangen angemessen berücksichtigt werden.