9-Euro-Ticket nicht auf Hartz-IV-Leistungen anrechnen
„Gerade vor dem Hintergrund der hohen Inflation und steigender Energiekosten muss klar sein, dass das 9-Euro-Ticket nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Die staatlichen Leistungen tun sich in der aktuellen Situation ohnehin schwer, mit den schnellen Preissteigerungen Schritt zu halten.
Sinn und Zweck des 9-Euro-Tickets ist es, Menschen angesichts der rasant steigenden Lebenshaltungskosten zu entlasten. Das 9-Euro-Ticket kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage stärken. Eine Anrechnung auf Hartz IV würde dieses Ziel konterkarieren und zu berechtigtem Verdruss bei den Betroffenen führen. Im Gegensatz zum Tankrabatt kommen die Vorteile des 9-Euro-Tickets garantiert und zu 100 Prozent bei allen Bürgerinnen und Bürgern an. Dabei muss es auch bleiben.“