Solargesetz für Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht
„Beim Klimaschutz gilt es keine Zeit mehr zu verlieren. Für das Erreichen des Ziels eines klimaneutralen Rheinland-Pfalz zwischen 2035 und 2040 brauchen wir eine Verdreifachung der Photovoltaik. Dazu müssen wir uns jetzt gleich auf den Weg machen. Wir wollen mit dem Solargesetz den ersten Schritt dazu deshalb direkt zu Beginn der neuen Wahlperiode unternehmen. Weitere wichtige Schritte bei der Photovoltaik und auch bei der Windenergie werden folgen müssen, damit wir unsere Klimaschutzziele erreichen können.“
Tritt das Solargesetz in der vorliegenden Fassung in Kraft, gibt es zunächst eine Übergangsfrist. Erst für Bauanträge, die nach dem 1. Januar 2023 bei den Unteren Baubehörden eingehen, müsste dann eine Solaranlage vorgesehen werden.