Menschen mit Behinderung im Landesdienst

Die Teilhabe am Arbeitsleben stellt einen zentralen Bereich gesellschaftlicher und politischer Partizipation dar. Die Landesregierung hat sich die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes zum Ziel gesetzt und will die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Dabei hat das Land als Arbeitgeber Vorbildcharakter. Mit der „Initiative 6 Prozent“ soll die Beschäftigungsquote in der Landesverwaltung erhöht werden und in jedem einzelnen Ressort eine mindestens fünf-prozentige Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung erzielt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Anzahl von Beschäftigten mit Behinderung in der Landesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Ministerium)?

2. Wie hat sich die Anzahl von Beschäftigten mit Behinderung in den nachgeordneten Behörden des Landes in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

3. Wie viele Beschäftigte sind mit „Budget für Arbeit“ im Landesdienst angestellt?

4. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um unter ihren Beschäftigten den Anteil von Menschen mit Behinderung zu erhöhen?

5. Gibt es Anwendungsleitlinien zur Beschäftigung von Schwerbehinderten im Landesdienst und falls ja, wodurch sind sie gekennzeichnet?