Messbare energie- und klimapolitische Ziele der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode
Nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz verfolgt Rheinland-Pfalz das Ziel, bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt wird bis zum Jahr 2035 eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 83 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 angestrebt. Zudem soll der Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Land setzt sich außerdem zum Ziel, Behörden, Hochschulen und sonstige Einrichtungen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben. Die obersten Landesbehörden sind entsprechend ihres Zuständigkeitsbereichs verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen zur Zielerreichung zu entwickeln, zu prüfen, dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium mitzuteilen und umzusetzen.