Für den zweigleisigen Ausbau zwischen Mainz-Gonsenheim und dem Tunnel Klein-Winternheim sowie die Elektrifizierung des Abschnitts Armsheim-Alzey liegt inzwischen eine positive Nutzen-Kosten Untersuchung vor, die den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens nachweist. Die Maßnahmen sollen die Leistungsfähigkeit der Strecke erhöhen, Fahrzeiten verkürzen und den Schienenverkehr in Rheinhessen attraktiver machen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, bei der Reaktivierung, Elektrifizie rung und dem Ausbau von Bahnstrecken den Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Maß nahmen zu legen, die auf Grundlage der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) Vorrang haben. Dabei bewertet die NKU den volkswirtschaftlichen Nutzen von Infrastruktur maßnahmen im Verhältnis zu ihren Kosten und ist die wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Sind für die Landesregierung mit der positiven Nutzen-Kosten-Untersuchung die im Koalitionsvertrag formulierten Voraussetzungen einer wirtschaftlich sinnvollen Maßnahme erfüllt?
- Wenn Frage 1 verneint wird, welche weiteren Kriterien legt die Landesregierung zugrunde?
- In der Presse wurden die Gesamtkosten des Vorhabens auf 600 Mio. Euro ge schätzt; wie verteilt sich diese Summe auf die einzelnen Baumaßnahmen?
- Bis wann könnte der zweigleisige Ausbau sowie die Elektrifizierung nach Einschätzung der Landesregierung umgesetzt werden?
- Von welchen Verbesserungen hinsichtlich Betriebsqualität und möglichen Taktverdichtungen geht die Landesregierung aus?
- Mit welcher Entwicklung der Mittelausstattung der Förder- und Finanzierungsprogramme des Bundes, die für die Umsetzung der Maßnahmen in Betracht kommen, rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren?
- Welche konkreten nächsten Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um den zweigleisigen Ausbau sowie die Elektrifizierung der Bahnstrecke Mainz-Alzey voranzubringen?