Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- 1. Welche konkreten und messbaren energie- und klimapolitischen Ziele verfolgt die
Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode? - Verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel aus § 3 Abs. 3 Landesklimaschutzgesetz, den Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell
zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien zu decken? - Durch welche zusätzlichen Maßnahmen plant die neue Landesregierung das Ziel
aus § 3 Abs. 3 Landesklimaschutzgesetz, den Bruttostromverbrauch in RheinlandPfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren
Energien zu decken? - Verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel aus § 4 Landesklimaschutzgesetz,
die Behörden, Hochschulen und sonstigen Einrichtungen des Landes ohne eigene
Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben? - Durch welche zusätzlichen Maßnahmen plant die neue Landesregierung das Ziel
aus § 4 Landesklimaschutzgesetz, die Behörden, Hochschulen und sonstigen Einrichtungen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben, zu erreichen? - Welche konkreten Kennzahlen und Maßnahmen nutzt die Landesregierung, um
den Fortschritt auf dem Weg zu einer bilanziell treibhausgasneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu messen, insbesondere hinsichtlich Stromversorgung, Wärmeversorgung, Energieverbrauch, Sanierungsstand und verbleibender
Emissionen? - Wie definiert die Landesregierung konkret das im Koalitionsvertrag genannte Ziel,
jährlich einen Zubau von 1 500 Megawatt erneuerbarer Energien zu erreichen, insbesondere hinsichtlich der einbezogenen Energieträger?