Initiative Anfrage

Messbare energie- und klimapolitische Ziele der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode

Nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz verfolgt Rheinland-Pfalz das Ziel, bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt wird bis zum Jahr 2035 eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 83 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 angestrebt. Zudem soll der Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Land setzt sich außerdem zum Ziel, Behörden, Hochschulen und sonstige Einrichtungen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben. Die obersten Landesbehörden sind entsprechend ihres Zuständigkeitsbereichs verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen zur Zielerreichung zu entwickeln, zu prüfen, dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium mitzuteilen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
 

  1. 1. Welche konkreten und messbaren energie- und klimapolitischen Ziele verfolgt die
    Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode?
  2. Verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel aus § 3 Abs. 3 Landesklimaschutzgesetz, den Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell
    zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien zu decken?
  3. Durch welche zusätzlichen Maßnahmen plant die neue Landesregierung das Ziel
    aus § 3 Abs. 3 Landesklimaschutzgesetz, den Bruttostromverbrauch in RheinlandPfalz bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren
    Energien zu decken?
  4. Verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel aus § 4 Landesklimaschutzgesetz,
    die Behörden, Hochschulen und sonstigen Einrichtungen des Landes ohne eigene
    Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben?
  5. Durch welche zusätzlichen Maßnahmen plant die neue Landesregierung das Ziel
    aus § 4 Landesklimaschutzgesetz, die Behörden, Hochschulen und sonstigen Einrichtungen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit bis zum Jahr 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu betreiben, zu erreichen?
  6. Welche konkreten Kennzahlen und Maßnahmen nutzt die Landesregierung, um
    den Fortschritt auf dem Weg zu einer bilanziell treibhausgasneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu messen, insbesondere hinsichtlich Stromversorgung, Wärmeversorgung, Energieverbrauch, Sanierungsstand und verbleibender
    Emissionen?
  7. Wie definiert die Landesregierung konkret das im Koalitionsvertrag genannte Ziel,
    jährlich einen Zubau von 1 500 Megawatt erneuerbarer Energien zu erreichen, insbesondere hinsichtlich der einbezogenen Energieträger?