Eine Möglichkeit zum Schutz dieser Menschen und deren personenbezogenen Daten stellt die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister dar. Die Zahl der Aus kunftssperren in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben der Landesregierung bestanden im Jahr 2022 rund 6 200 aktive Aus kunftssperren, im Jahr 2023 bereits rund 8 200.
Neben dem Melderegister bestehen auch im Bereich der Fahrzeugregister Möglichkei ten, durch die Anordnung von Übermittlungssperren die Weitergabe von Fahrzeug- und Halterdaten einzuschränken. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Auskunftssperren nach § 51 Abs. 1 BMG wurden seit dem Jahr 2024 positiv oder negativ beschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Auskunftssperren abgelehnt?
3. Wie viele Anträge auf Übermittlungssperren nach § 41 Abs. 2 StVG wurden seit dem Jahr 2022 bewilligt oder abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Übermittlungssperren abgelehnt?
5. Wie und wann hat das Land die zuständigen Behörden über die Anwendung der Regelungen zu Auskunftssperren und Übermittlungssperren sensibilisiert?