Initiative Anfrage

Umsetzung der im Haushaltsgesetz beschlossenen Versorgung Schwangerer ohne Krankenversicherung

Die Clearingstellen Krankenversicherung sind in Rheinland-Pfalz ein großer Erfolg, viele Menschen ohne Krankenversicherung können in eine Krankenversicherung vermittelt werden. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen das aufgrund gesetzlicher oder struktureller Hürden nicht gelingt. Insbesondere bei Schwangeren ohne Krankenversicherung kann das einerseits zu lebensbedrohenden Situationen führen, weil notwendige Vor- und Nachsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen werden, und andererseits zu finanziellen Verlusten von Geburtskliniken, weil die Kosten der Geburt oft nicht erstattet und eine Privatrechnung von den Familien nicht gezahlt werden kann. Für die betroffenen Frauen kann es dann zu Überschuldungen kommen. Deshalb hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltstitel 06 02 68453 „Zuschüsse zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden, einschließlich Modellmaßnahmen“ im Untertitel „Clearingstelle Krankenversicherung“ für das Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 20 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 30 000 Euro zur Förderung eines Projektes zur Versorgung/Unterstützung von Schwangeren ohne Krankenversicherung vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des im laufenden Landeshaushalt unter dem Haushaltstitel 06 02 68453 „Zuschüsse zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden, einschließlich Modellmaßnahmen“ vorgesehenen Projektes zur Versorgung/Unterstützung von Schwangeren ohne Krankenversicherung?
  2. Welche Lösung zur Unterstützung von Entbindungen Schwangerer ohne Krankenversicherung ist geplant (bitte detaillierte Angaben)?
  3. Wann kann die Umsetzung dieser Maßnahmen beginnen?
  4. Wie wird sichergestellt, dass alle Frauen, deren Entbindungskosten über den Haushaltstitel getragen werden sollen, ein vollständiges Clearing-Verfahren bei einer der Clearingstellen des Landes Rheinland-Pfalz durchlaufen haben?
  5. Wie wird sichergestellt, dass alle Frauen, die schwanger und nicht krankenversichert sind und deren Entbindung aus dem Haushaltstitel finanziert wird, eine gynäkologisch-geburtshilfliche Vor- und Nachsorge und Hebammenversorgung vor der  Entbindung erhalten?
  6. Wie ist die Abrechnung der Kosten für Entbindung und Vorsorgeuntersuchungen im Detail vorgesehen?
  7. Inwiefern ist die Landesregierung zur Umsetzung der Versorgung/Unterstützung von Schwangeren ohne Krankenversicherung im Austausch mit den Trägern der Clearingstellen Krankenversicherung und Trägern von medizinischen Angeboten für Menschen ohne Krankenversicherung?