Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Grundsätze, Leitlinien oder Handlungsempfehlungen existieren in der rheinland-pfälzischen Polizei zum Umgang mit Pressevertreter:innen im Kontext von Versammlungen?
- Auf welcher Grundlage findet die Entsendung spezieller Presseteams der Polizei zu einzelnen Versammlungen statt? Inwiefern findet ein Austausch zwischen der Polizei und Interessenvertretungen von Journalist:innen (z. B. DJV, Landespressekonferenz) zur Thematik der Pressearbeit im Kontext von Versammlungen statt?
- Welche Maßnahmen stehen der Polizei im Umgang mit Pressevertreter:innen zur Verfügung?
- Inwiefern wird der Umgang mit Pressevertreter:innen im Kontext von Versammlungen in der Aus- und Weiterbildung rheinland-pfälzischer Polizist:innen thematisiert?
- Inwiefern fallen politisch-aktivistische Streamer bzw. Influencer nach Einschätzung der Landesregierung im Kontext von Versammlungen unter den Schutz der Pressefreiheit?