Initiative Anfrage

Umgang der Polizei mit Pressevertreter:innen im Kontext von Versammlungen

Im Kontext von Demonstrationen muss zum einen die Versammlungsfreiheit und der störungsfreie Verlauf einer Versammlung garantiert werden, zum anderen auch die Pressefreiheit der über die Versammlung Berichtenden. Dabei kommt es häufiger zu Situationen, in denen durch Einsatzkräfte der Polizei zwischen diesen beiden im Grundgesetz garantierten Freiheiten abgewogen werden muss. Erschwert wird diese Abwägung bisweilen durch das vermehrte Auftreten politisch-aktivistischer Streamer bzw. Influencer bei Versammlungen, die sich ebenfalls auf den Schutz der Pressefreiheit berufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 

  1. Welche Grundsätze, Leitlinien oder Handlungsempfehlungen existieren in der rheinland-pfälzischen Polizei zum Umgang mit Pressevertreter:innen im Kontext von Versammlungen?
  2. Auf welcher Grundlage findet die Entsendung spezieller Presseteams der Polizei zu einzelnen Versammlungen statt? Inwiefern findet ein Austausch zwischen der Polizei und Interessenvertretungen von Journalist:innen (z. B. DJV, Landespressekonferenz) zur Thematik der Pressearbeit im Kontext von Versammlungen statt? 
  3. Welche Maßnahmen stehen der Polizei im Umgang mit Pressevertreter:innen zur Verfügung? 
  4. Inwiefern wird der Umgang mit Pressevertreter:innen im Kontext von Versammlungen in der Aus- und Weiterbildung rheinland-pfälzischer Polizist:innen thematisiert? 
  5. Inwiefern fallen politisch-aktivistische Streamer bzw. Influencer nach Einschätzung der Landesregierung im Kontext von Versammlungen unter den Schutz der Pressefreiheit?