Auch in Rheinland-Pfalz sind viele Menschen von den Plänen betroffen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Dr. Lea Heidbreder und Lisett Stuppy, beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, hervor.
In Rheinland-Pfalz bezogen Ende 2024 48.890 Haushalte Wohngeld. Die geplante Reform kann dazu führen, dass fast alle von ihnen weniger Geld erhalten. Viele könnten ihren Anspruch ganz verlieren. Dann droht ihnen der Wechsel in die Grundsicherung, also staatliche Hilfe für Menschen, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt und die Wohnung reicht.
Wohngeld in Rheinland-Pfalz: Die wichtigsten Zahlen
Die Zahl der Wohngeldhaushalte in Rheinland-Pfalz ist dank der Wohngeldreform der Ampel-Regierung im Bund stark gestiegen. 2021 bezogen 24.540 Haushalte Wohngeld. Ende 2024 waren es 48.890. Die Zahl hat sich damit in drei Jahren fast verdoppelt.
Viele Menschen, die Wohngeld bekommen, haben besonders wenig Spielraum:
- 25.275 Wohngeldhaushalte sind Einpersonenhaushalte, darunter 20.795 Rentnerinnen und Renter
- In 19.455 Wohngeldhaushalten leben Kinder
- Mindestens 4.950 Haushalte sind Alleinerziehende mit bis zu drei Kindern
- In 24.250 Haushalten ist die Person, die Wohngeld beantragt hat, im Ruhestand oder in Pension
Einpersonenhaushalte erhielten Ende 2024 durchschnittlich 212 Euro Wohngeld im Monat. Vierpersonenhaushalte erhielten durchschnittlich 382 Euro. Dieses Geld hilft vielen Menschen, steigende Mieten und Wohnkosten zu stemmen.
Was plant die Bundesregierung beim Wohngeld?
Die Bundesregierung plant drei Änderungen:
- Das Wohngeld soll zunächst nicht mehr an steigende Preise und Mieten angepasst werden.
- Die Heizkostenkomponente soll halbiert werden. Das ist ein pauschaler Betrag, der bei der Berechnung des Wohngeldes für Heizkosten berücksichtigt wird.
- Die Wohngeldformel soll verändert werden. Dadurch soll Einkommen stärker auf das Wohngeld angerechnet werden. Haushalte bekommen dann weniger Wohngeld oder verlieren ihren Anspruch ganz.
Die Änderungen sollen nach bisherigem Stand am 1. Januar 2027 beginnen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz aber noch zustimmen.
Bereits bewilligtes Wohngeld soll grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Zeitraums weitergezahlt werden. Die Kürzungen würden deshalb vor allem greifen, wenn Wohngeld neu beantragt oder verlängert wird.
Bundesbauministerin Verena Hubertz begründet die geplanten Einsparungen mit der schwierigen Haushaltslage des Bundes. Sie erklärte zugleich, dass alle bisherigen Wohngeldempfänger von den Kürzungen berührt würden. Rund ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte solle künftig keinen Anspruch mehr haben.
Warum kann die Reform Menschen in die Grundsicherung drängen?
Wohngeld soll verhindern, dass Menschen wegen hoher Wohnkosten Grundsicherung brauchen. Grundsicherung ist staatliche Hilfe für Menschen, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt und die Wohnung reicht.
SGB II ist die gesetzliche Regelung für die Grundsicherung von Menschen, die grundsätzlich arbeiten können. SGB XII betrifft unter anderem die Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
Wenn Wohngeld wegfällt, bleibt die Miete trotzdem gleich hoch. Menschen mit kleinen Einkommen oder kleinen Renten können dann auf Grundsicherung angewiesen sein.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung rechnet selbst damit, dass bis 2029 bundesweit 74.000 Haushalte in Leistungen nach dem SGB II wechseln und weitere 89.000 Haushalte Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII erhalten könnten. Zusammen sind das 163.000 Haushalte.
Wohngeld-Kürzungen können Kommunen mehr Geld kosten
Wenn mehr Menschen Grundsicherung brauchen, steigen auch die Kosten für Städte und Landkreise. Denn Kommunen beteiligen sich an den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Der Bund rechnet bundesweit mit zusätzlichen kommunalen Kosten von 33 Millionen Euro im Jahr 2027 und 58 Millionen Euro im Jahr 2028. Für Rheinland-Pfalz gibt es bisher keine genaue Prognose.
Die geplanten Kürzungen sparen also Geld beim Wohngeld. Gleichzeitig können sie an anderer Stelle neue Kosten verursachen.
Uneinigkeit in der SPD beim Thema Wohngeld
Auch innerhalb der SPD gibt es bei den angekündigten Wohngeld-Kürzungen einen deutlichen Dissens. Bundesbauministerin Verena Hubertz verteidigt die Kürzungen als Teil der Sparpläne des Bundes. Der rheinland-pfälzische Bauminister Sven Teuber widerspricht hingegen und nennt die Pläne „das völlig falsche Signal“. Eine einheitliche Linie der SPD gibt es beim Wohngeld damit offenbar nicht.
Haltung der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Die GRÜNE Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz lehnt die geplanten Wohngeld-Kürzungen ab. Sie fordert, den Kreis der Berechtigten, den Zuschuss zu Heizkosten und die regelmäßige Anpassung an steigende Preise und Mieten beizubehalten.
Dr. Lea Heidbreder, Sprecherin für Wohnen, verweist auf die Antwort der Landesregierung. Die Zahlen zeigten, wie wichtig Wohngeld für bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz sei. Gerade bei hohen Mieten und Nebenkosten sei es falsch, den Anspruch auf Wohngeld einzuschränken. Heidbreder appelliert an die Bundesregierung: „Wir fordern sie auf, die Kürzungspläne zu stoppen.“
Lisett Stuppy, Sprecherin für Soziales, betont, dass die Kürzungen besonders Familien, Alleinerziehende und Rentner treffen können. Sie warnt: „Wer das Wohngeld kürzt, verschärft Armut und drängt weitere Menschen in die Grundsicherung.“
Wohngeld-Kürzungen lösen die Wohnungskrise nicht. Sie senken weder Mieten noch schaffen sie bezahlbare Wohnungen. Notwendig sind verlässliche Unterstützung für Menschen mit kleinen Einkommen, mehr öffentlich geförderte Wohnungen und starke Kommunen.