CDU und SPD haben im rheinland-pfälzischen Landtag nun gemeinsam einen Antrag zur Einführung der Widerspruchslösung eingebracht. Die Koalitionsfraktionen wollen die Landesregierung damit zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative verpflichten. Die GRÜNEN kritisieren nicht die Debatte über die Widerspruchslösung, sondern das gewählte parlamentarische Verfahren.
Die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Katrin Eder sagt: „Der heutige Koa-Antrag steht für ein Hauruck-Verfahren, das keine Zeit für eine fundierte Meinungsbildung lässt. Abgeordnete treffen Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere, wenn es um Fragen der körperlichen Selbstbestimmung geht, ist die Abwägung vielfältiger Facetten mit wissenschaftlicher und ethischer Begleitung unerlässlich.“ Zudem sei in Deutschland bislang der irreversible Hirnfunktionsausfall maßgeblich. Eine Änderung auf den Herz-Kreislaufstillstand als Voraussetzung werfe tiefgreifende medizinische, ethische und rechtliche Fragen auf. Diese sollten sorgfältig unter Einbeziehung medizinischer und ethischer Expertise diskutiert werden.
Gewissensentscheidung statt Koalitionslogik
Aus Sicht der GRÜNEN wird eine ethische Grundsatzfrage mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD zum Gegenstand eines klassischen Koalitionsantrags. Das wird der besonderen Tragweite der Organspende nicht gerecht.
Auch der Landtag Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit einen anderen Weg gewählt. Bereits in der 18. Wahlperiode fand eine Orientierungsdebatte zur Organspende statt. Im Mittelpunkt stand dabei die individuelle Position der Abgeordneten und nicht ihre Zugehörigkeit zu Regierung oder Opposition.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin Pia Schellhammer fordert deshalb einen offenen parlamentarischen Umgang mit der Frage: „Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die Diskussion über die Widerspruchslösung oder andere Wege zu mehr Organspenden zu verhindern. Im Gegenteil: Jede ernsthafte Debatte über eine Verbesserung der Organspende verdient größtmögliche Sorgfalt, Offenheit und Respekt gegenüber unterschiedlichen ethischen Überzeugungen. Gerade deshalb sollte das Parlament den Raum schaffen, dass Abgeordnete frei von Koalitionslogik und Fraktionsdisziplin argumentieren und entscheiden können.“
Antrag auf Ausschussüberweisung zurückgewiesen
Aus Sicht der GRÜNEN wäre es angemessen gewesen, frühzeitig das Gespräch zwischen den demokratischen Fraktionen zu suchen. Eine fraktionsübergreifende Initiative oder eine erneute Orientierungsdebatte hätten der ethischen Bedeutung des Themas besser Rechnung getragen.
Die inhaltliche Diskussion über die Widerspruchslösung bleibt davon unberührt. Entscheidend ist, dass medizinische, ethische und rechtliche Fragen sorgfältig geprüft werden und Abgeordnete eine freie Gewissensentscheidung treffen können.
Indem CDU und SPD den GRÜNEN Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt haben, haben sie die Debatte im Landtag auf ein Minimum reduziert. Die Regierungskoalition ist damit der Tragweite des Themas Organspende nicht im Ansatz gerecht geworden.