Blog

Wohnadressen besser schützen: Fast 11.000 Auskunftssperren in Rheinland-Pfalz

10.887 Auskunftssperren waren Ende Juni 2026 in den rheinland-pfälzischen Melderegistern eingetragen. Die Zahl steigt seit Jahren – doch noch immer müssen Betroffene eine konkrete Gefährdung glaubhaft machen, bevor ihre Wohnanschrift geschützt wird. Wir fordern einen Paradigmenwechsel: Private Adressen müssen grundsätzlich geschützt sein und dürfen nur bei einem berechtigten Interesse herausgegeben werden.

Immer mehr Menschen lassen ihre Wohnanschrift sperren

Wer sich im Gemeinderat engagiert, einen Verein führt oder öffentlich Haltung zeigt, übernimmt Verantwortung für das Zusammenleben vor Ort. Zugleich erleben engagierte Menschen immer häufiger, dass politische Auseinandersetzungen nicht am Sitzungssaal oder am Vereinsheim enden. Anfeindungen und Bedrohungen können bis ins private Umfeld reichen.

Eine Auskunftssperre im Melderegister soll verhindern, dass die Wohnanschrift einer gefährdeten Person herausgegeben wird. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt, wie stark der Bedarf gewachsen ist: 2022 bestanden in Rheinland-Pfalz rund 6.200 aktive Auskunftssperren, 2023 waren es bereits etwa 8.200. Zum 30. Juni 2026 waren 10.887 Auskunftssperren eingetragen.

Für Pia Schellhammer, kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, ist damit klar: „Fast 11.000 eingetragene Auskunftssperren zeigen, dass der Schutz privater Anschriften kein Randthema ist. Allein im ersten Halbjahr 2026 kamen rund 800 Sperren aufgrund von Bürgeranträgen hinzu.“

Gerade für Menschen, die sich politisch, ehrenamtlich oder gesellschaftlich engagieren, ist die eigene Wohnadresse ein besonders sensibler Teil der Privatsphäre. Wer öffentlich Verantwortung übernimmt, darf nicht automatisch riskieren, dass Konflikte bis vor die eigene Haustür getragen werden.

Eine Auskunftssperre wird nicht automatisch bewilligt

Nach dem Bundesmeldegesetz reicht ein allgemeines Unsicherheitsgefühl für eine Auskunftssperre nicht aus. Betroffene müssen Tatsachen vortragen, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder vergleichbare schutzwürdige Interessen begründen.

Die Landesregierung nennt für 2024 etwa 79 abgelehnte Anträge, für 2025 etwa 99 und für das erste Halbjahr 2026 etwa 65. Die Anträge wurden abgelehnt, weil die jeweilige Gefährdung aus Sicht der zuständigen Behörde nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden war. Die Ablehnungszahlen beruhen allerdings nicht auf einer vollständigen Erhebung: Rückmeldungen von 127 Meldebehörden wurden auf insgesamt 170 Behörden hochgerechnet.

Damit liegt die Beweislast bei den Betroffenen. Sie müssen darlegen, warum gerade ihre Privatadresse gefährdet ist – häufig zu einem Zeitpunkt, an dem Bedrohungen bereits konkret geworden sind oder sich zumindest dokumentieren lassen.

Pia Schellhammer kritisiert diese Hürde: „Menschen, die sich politisch, ehrenamtlich oder gesellschaftlich engagieren, dürfen nicht erst eine konkrete Gefährdung glaubhaft machen müssen, damit ihr Zuhause geschützt bleibt. Der Schutz der Wohnanschrift muss der Regelfall sein, ihre Herausgabe die begründete Ausnahme.“

Der Staat muss transparent sein – nicht das Privatleben

Während Privatpersonen ihre Gefährdung nachweisen müssen, kann eine einfache Melderegisterauskunft grundsätzlich auch die aktuelle Wohnanschrift einer Person umfassen. Ein berechtigtes Interesse muss dafür nicht in jedem Fall belegt werden.

Gleichzeitig will die schwarz-rote Bundesregierung den Zugang zu staatlichen Informationen erschweren. Nach den angekündigten Plänen zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sollen Auskünfte künftig stärker davon abhängen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, sieht darin eine falsche Gewichtung: „Die schwarz-rote Bundesregierung will mit der angekündigten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes den Zugang zu staatlichen Informationen massiv erschweren und künftig nur bei einem berechtigten Interesse Auskunft erteilen. Gleichzeitig können private Wohnanschriften über die einfache Melderegisterauskunft grundsätzlich ohne einen solchen Nachweis herausgegeben werden.“

Für ihn ist deshalb ein grundlegender Kurswechsel nötig: „Das ist die völlig falsche Prioritätensetzung: Der Staat muss transparent sein, nicht das Privatleben seiner Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern deshalb einen Paradigmenwechsel: Wohnanschriften dürfen nur bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse weitergegeben werden.“

Das Zuhause darf nicht zum Preis für Engagement werden

Kommunalpolitiker:innen, Vereinsvorsitzende und andere engagierte Menschen müssen sichtbar und ansprechbar sein. Daraus darf aber kein Anspruch auf Einblick in ihr Privatleben entstehen. Wer Verantwortung für die Gemeinschaft übernimmt, darf nicht befürchten müssen, dass die eigene Wohnanschrift ohne überzeugenden Grund weitergegeben wird.

Unsere Forderung ist deshalb klar: Der Schutz der Wohnanschrift muss der Regelfall sein. Wer eine private Adresse erhalten möchte, soll dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen. So bleibt eine Auskunft in begründeten Fällen möglich, während die persönlichen Daten der Bürger:innen besser geschützt werden.

Rheinland-Pfalz lebt vom Engagement in Städten, Gemeinden, Vereinen und Initiativen. Bund und Länder müssen deshalb die rechtlichen Regeln so ändern, dass Menschen Verantwortung übernehmen können, ohne ihre Familie und ihr Zuhause unnötigen Risiken auszusetzen.

FAQ

Eine Auskunftssperre verhindert, dass eine Meldebehörde persönliche Daten wie die Wohnanschrift ohne weitere Prüfung herausgibt. Sie wird eingetragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen Person oder einer anderen Person eine Gefahr drohen könnte.

Am 30. Juni 2026 waren in Rheinland-Pfalz 10.887 Auskunftssperren eingetragen. 2022 waren es rund 6.200, 2023 etwa 8.200. Die Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg.

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die zuständige Meldebehörde die vorgetragenen Tatsachen nicht als ausreichenden Beleg für eine mögliche Gefährdung ansieht. Nach der Antwort der Landesregierung war dies der Grund für die erfassten Ablehnungen in den Jahren 2024 bis 2026.

Wir wollen, dass private Wohnanschriften grundsätzlich geschützt werden. Eine Herausgabe soll nur erfolgen, wenn die anfragende Person ein berechtigtes Interesse nachweist. Damit würde der Schutz der Privatadresse zum Regelfall und ihre Weitergabe zur begründeten Ausnahme.