Neue Windräder und Solarparks verändern eine Region. Sie erzeugen klimafreundlichen Strom, stärken die Versorgungssicherheit und machen Rheinland-Pfalz unabhängiger von fossilen Energieimporten. Doch auch die Menschen in den betroffenen Gemeinden sollen einen konkreten Nutzen davon haben.
Deshalb bringen wir als GRÜNE Landtagsfraktion zur nächsten Landtagssitzung im August ein Landesbürgerenergiengesetz ein. Es soll verbindlich regeln, wie Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger an der Wertschöpfung neuer Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligt werden.
Einnahmen für Kitas, Nahwärme und Vereine
„Wer Wind- und Solarenergie vor Ort möglich macht, soll auch von der Wertschöpfung profitieren“, erklärt Katrin Eder, Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz.
Die zusätzlichen Einnahmen könnten beispielsweise in die Sanierung einer Kita, ein kommunales Nahwärmenetz, öffentliche Infrastruktur oder die Unterstützung örtlicher Vereine fließen. Auch Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Sport sowie Natur- und Artenschutz sollen finanziert werden können.
Für Katrin Eder ist die Beteiligung eine Frage der Gerechtigkeit: „Die Energiewende muss sich vor Ort auszahlen. Das stärkt zugleich die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien.“
Mit der Initiative lösen wir als GRÜNE Landtagsfraktion eine Ankündigung ein, die wir vor der Wahl gemacht haben. Innerhalb von 100 Tagen wollen wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. CDU und SPD sind eingeladen, das Gesetz gemeinsam mit uns auf den Weg zu bringen.
Vorrang für gemeinsam entwickelte Lösungen
Das Gesetz setzt zunächst auf eine Vereinbarung zwischen den Projektverantwortlichen und den betroffenen Kommunen. Wer eine neue Anlage plant, muss frühzeitig das Gespräch vor Ort suchen und einen konkreten Vorschlag zur Beteiligung vorlegen.
Dabei können Lösungen gewählt werden, die zur jeweiligen Gemeinde und Region passen. Denkbar sind direkte Zahlungen an Kommunen, vergünstigte Stromtarife für Anwohnerinnen und Anwohner, Beteiligungen von Energiegenossenschaften, verzinste Darlehen oder Zuwendungen an regional verankerte Stiftungen.
„Die Energiewende gelingt am besten gemeinsam mit den Menschen vor Ort“, betont der energiepolitische Sprecher Fabian Ehmann. „Wer die Veränderungen in seiner Gemeinde unmittelbar erlebt, muss auch einen konkreten Nutzen davon haben.“
Bürgerenergiegenossenschaften spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen es Menschen, selbst Verantwortung für die Energieversorgung ihrer Region zu übernehmen.
Verbindliche Beteiligung, wenn keine Einigung gelingt
Kommt vor Ort keine Vereinbarung zustande, greift eine gesetzliche Ersatzregelung. Die Projektverantwortlichen müssen dann Zahlungen an die beteiligungsberechtigten Kommunen anbieten. Zusätzlich erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich finanziell am Projekt zu beteiligen.
„Faire Beteiligung bremst die Energiewende nicht“, sagt Fabian Ehmann. „Sie kann sie schneller, gerechter und demokratischer machen.“
Das Gesetz soll für neue genehmigungspflichtige Windenergieanlagen, das Repowering bestehender Windräder und neue Freiflächen-Solaranlagen gelten. Repowering bedeutet, ältere Anlagen durch leistungsfähigere neue Anlagen zu ersetzen. Kleinere Vorhaben mit höchstens einem Megawatt Leistung sowie bestimmte Bürgerenergie-, Eigenversorgungs- und Sonderprojekte sind ausgenommen. Bereits genehmigte Anlagen werden nicht rückwirkend erfasst.
Die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz soll die Kommunen kostenfrei beraten und eine digitale Beteiligungsplattform betreiben. Damit erhalten Gemeinden Unterstützung bei der Entwicklung passender Modelle.
Den vollständigen Gesetzentwurf zum Landesbürgerenergiengesetz gibt es hier.