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Infrastrukturzukunftsgesetz: Beschleunigung ja aber mit Augenmaß für die Natur und Beteiligung

Unser Land braucht eine funktionierende Infrastruktur. Marode Brücken, überlastete Schienen, beschädigte Straßen, fehlender Hochwasserschutz und zu langsame Planungsverfahren belasten Menschen, Wirtschaft und Kommunen. Dass Sanierungen schneller möglich werden müssen, ist unstrittig.

Doch das geplante Infrastrukturzukunftsgesetz der Bundesregierung setzt nach Einschätzung von Katrin Eder, der Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, an der falschen Stelle an: Es beschleunigt nicht gezielt den Erhalt bestehender Infrastruktur, sondern stellt nahezu jedes Infrastrukturvorhaben unter ein überragendes öffentliches Interesse.

Damit droht eine politische Verschiebung zulasten von Natur, Klima und demokratischer Beteiligung. Der Kern der Kritik: Beschleunigung darf nicht bedeuten, wahllos Umwelt- und Naturschutzrechte zu schwächen. Gerade in einem besonders straßenreichen Land wie Rheinland-Pfalz, das zugleich unter Starkregen, Hochwasser, Hitze und Artenverlust leidet, muss jede neue Versiegelung sorgfältig abgewogen werden.

Katrin Eder warnt: „Die Natur wird nur im Rahmen des Infrastrukturzukunftsgesetz nur noch als störendes Hemmnis eingestuft, der Naturschutz wird wie von einer Dampfwalze überrollt.“ Die Sanierung bestehender Infrastruktur zu beschleunigen und Investitionen zu ermöglichen, sei richtig und notwendig. Doch Neubauprojekte könnten erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft bedeuten. „Sie tragen maßgeblich zur Versiegelung bei, wo wir doch vor dem Hintergrund der Krise bei Klima und Artenvielfalt um jeden Quadratmeter Freifläche ringen“, so Eder.

Deshalb brauche es eine gute Balance zwischen Infrastruktur, Klimaanpassung, Artenvielfalt und dem Schutz natürlicher Lebensgrundlagen.

Beschleunigung darf nicht pauschal alles priorisieren

Die Bundesregierung plant, Umweltrecht zu vereinfachen, Verfahren zu digitalisieren und Genehmigungen zu beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem kürzere Beteiligungsfristen, vereinheitlichte Daten zum Artenschutz und Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Besonders weitreichend ist, dass zahlreiche Infrastrukturvorhaben in ein überragendes öffentliches Interesse gestellt werden sollen. Dadurch könnten Natur- und Umweltschutz in Abwägungen leichter zurückgedrängt werden.

Aus Eders Sicht liegt hier das zentrale Problem: Nicht jede Infrastrukturmaßnahme dient automatisch dem Gemeinwohl. Brückensanierungen, bessere Schienenverbindungen, Hochwasserschutz und Klimaanpassung sind dringend. Neue Großprojekte, zusätzliche Versiegelung und Eingriffe in wertvolle Landschaften müssen dagegen streng geprüft werden, sind zum Teil jahrzehnte alt und nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechend. Eder betont: „Wenn alles beschleunigt wird, wird am Ende nichts wirklich beschleunigt.“ Wichtig seien die Sanierung von Brücken, die Beseitigung von Engpässen im Schienenverkehr und die Anpassung an Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hochwasser. Nicht sinnvoll sei es, neue Großprojekte pauschal vorzuziehen, während bestehende Infrastruktur verfalle. Das fördere Flächenverbrauch, zerschneide Lebensräume und schwäche natürliche Schutzsysteme. „Die dringend notwendige Abwägung zwischen Naturschutz, Umweltbelangen und anderen gesellschaftlichen Interessen wird Stand jetzt erheblich geschwächt. Das gilt es zu verhindern“, macht Eder den Standpunkt ihrer Fraktion deutlich.

Beteiligung schafft Akzeptanz statt Verzögerung

Der zweite große Kritikpunkt betrifft demokratische Beteiligung. Eder warnt davor, Beteiligungsrechte zu kürzen oder zu streichen. Denn die Erfahrung zeige: Wer Bürgerbeteiligung am Anfang beschneidet, riskiert am Ende mehr Klagen, mehr Konflikte und weniger Akzeptanz. Die Vorstellung schnellere Verfahren entstünden vor allem durch weniger Mitsprache, ist falsch. Gute Infrastrukturplanung braucht frühe Beteiligung, transparente Verfahren, ausreichend Personal und starke Behörden. Wer Beteiligung schwächt, verschiebt Auseinandersetzungen oft in spätere Gerichtsverfahren. Beschleunigung gelingt nicht gegen die Menschen vor Ort, sondern nur mit ihnen.

Grüne Infrastruktur als notwendiges Gegengewicht

Besonders enttäuschend ist für Eder, dass die Bundesregierung ihr Versprechen bislang nicht einlöst, das Infrastrukturzukunftsgesetz mit dem Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur zu verknüpfen. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben braucht es ein wirksames Gegengewicht: einen starken Schutz von Mooren, Auen, Wäldern, Flüssen, Wiesen und Biotopverbünden.

Diese grüne Infrastruktur ist kein Luxus. Sie ist die Grundlage für Klimaanpassung, Artenvielfalt, Wasserrückhalt und Lebensqualität. Wer Verkehrsinfrastruktur schneller bauen will, muss gleichzeitig natürliche Infrastruktur stärken. Sonst entsteht eine gefährliche Einseitigkeit: Beton wird beschleunigt, Natur verliert. Eder erinnert daran, dass gerade die SPD angekündigt hatte, der Infrastrukturbeschleunigung einen starken Naturschutz entgegenzusetzen. „Dass der CDU die Schöpfung mittlerweile völlig egal ist, ist bekannt. Knickt die SPD nun aber auch ein, steht nicht nur die SPD gerupft da, sondern auch der Umweltschutz“, so Eder.

FAQ

Mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem kürzere Beteiligungsfristen, digitalisierte Verfahren und Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Zahlreiche Infrastrukturvorhaben sollen zudem als überragendes öffentliches Interesse eingestuft werden. Dadurch könnten Natur- und Umweltschutz bei Abwägungen leichter zurückgedrängt werden.

Die GRÜNE Landtagsfraktion kritisieret, dass das Gesetz nicht gezielt die Sanierung bestehender Infrastruktur priorisiert, sondern nahezu alle Vorhaben pauschal beschleunigen soll. Nach Ansicht von Katrin Eder müssen Brückensanierungen, bessere Schienenverbindungen, Hochwasserschutz und Klimaanpassung Vorrang haben. Neue Großprojekte und zusätzliche Flächenversiegelung müssten dagegen weiterhin sorgfältig auf ihre Auswirkungen geprüft werden.

Neue Straßen und andere Großprojekte können Flächen versiegeln, Lebensräume zerschneiden und wertvolle Landschaften beeinträchtigen. Gerade in Rheinland-Pfalz sind natürliche Flächen wichtig, um Wasser zurückzuhalten, Hitze abzumildern und die Artenvielfalt zu schützen. Deshalb darf die Beschleunigung von Verfahren nicht dazu führen, dass Umwelt- und Naturschutzrechte pauschal geschwächt werden.

Frühe und transparente Beteiligung kann Konflikte rechtzeitig sichtbar machen und die Akzeptanz für Infrastrukturprojekte erhöhen. Werden Beteiligungsrechte verkürzt, drohen nach Ansicht der GRÜNEN mehr Klagen und langwierige Auseinandersetzungen. Schnellere Verfahren entstehen deshalb nicht allein durch weniger Mitsprache, sondern durch ausreichend Personal, leistungsfähige Behörden und eine gute Planung gemeinsam mit den Menschen vor Ort.