Untersuchungsausschuss lehnt Ausschluss von Braun ab –  Beweisantrag der Ampel-Fraktionen zur Vernehmung Pföhlers angenommen

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat heute in nicht-öffentlicher Sitzung einen Antrag auf Ausschluss des stellvertretenden Mitgliedes der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bernhard Braun, abgelehnt. Des Weiteren wurde beschlossen, den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, zur Zeugenbefragung vorzuladen. Den entsprechenden Beweisantrag dazu hatten die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht. Pföhler wird voraussichtlich für eine Sitzung im Juli geladen. Zuvor werden in weiteren Sitzungen auch Mitglieder der Technischen Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler befragt.

Zur Ablehnung des Ausschluss-Antrages sagten die Obleute der Ampel-Koalition Nico Steinbach (SPD), Carl-Bernhard von Heusinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Fernis (FDP): „Laut Untersuchungsausschussgesetz des Landes hat ein Mitglied dann auszuscheiden, wenn es an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt ist oder war. Bernhard Braun hat in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass er nicht im Sinne des Gesetzes beteiligt war oder ist. Die Forderung der Oppositionsparteien nach einem Ausschluss Brauns ist für uns daher nicht nachvollziehbar.“

In Bezug auf die kommende Vernehmung des Landrats führten Steinbach, von Heusinger und Fernis aus: „Die bisherigen Aussagen von Zeugen und Sachverständigen haben wiederholt und übereinstimmend ergeben, dass es in der Flutnacht im Kreis Ahrweiler zu folgenschweren Versäumnissen gekommen ist. Hinzu kommen schwerste Vorwürfe in den Medien zum Agieren des ehemaligen Landrats. Es ist daher höchste Zeit aufzuklären, was der von Gesetzes wegen zur Katastrophenbewältigung berufene Einsatzleiter am 14. und 15. Juli unternommen hat, um die Folgen der Flut abzuwenden. Diese Fragen werden nun im Untersuchungsausschuss geklärt. Wir wissen bislang, dass der Landrat trotz des Hochwassers 2016 an Katastrophenübungen quasi vor seiner Bürotür nicht teilgenommen hat, dass er seine Aufgaben im Katastrophenfall in rechtlich fragwürdiger Weise wegdelegiert hat, dass trotz vorliegender Warnungen des Landes der Katastrophenalarm erst sehr spät ausgerufen wurde. Wir wissen aber nicht, was über diese Verfehlungen hinaus noch vorgefallen ist. Das bekannte Verhalten wirft ebenso wie das Studium der Akten massive Fragen auf. Diese werden wir stellen, um herauszufinden, warum es im Kreis Ahrweiler – anders als in anderen Kreisen im Land – zur Katastrophe gekommen ist.“

Dr. Claudius Ruch
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