„Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern, ihren Familien, den Lehrerinnen und Lehrer und den Beschäftigten an den Schulen einen guten Start in das neue Schuljahr. Besonders wünschen wir den Kindern, die jetzt eingeschult werden oder auf eine weiterführende Schule wechseln, sowie ihren Familien einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt, viele positive Erfahrungen und Freude am Lernen.
Mit diesem Schuljahr startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder der ersten Klassen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Entscheidend ist nun, dass daraus ein qualitativ guter und verlässlicher Ganztag entsteht. Dafür muss die Ganztagsförderung an Grundschulen wohnortnah, bedarfsgerecht und flächendeckend ausgebaut werden. Perspektivisch braucht es in jedem Schulbezirk eine Ganztagsschule. Zugleich sollte der Ganztag im Klassenverband durch mehr Ganztagsklassen zum Standard werden.
Wichtig ist: Der Ganztag darf nicht zum Etikettenschwindel werden, sondern muss pädagogisch hochwertig ausgestaltet und verlässlich finanziert sein. Dazu fordern wir vom Land eine stärkere Unterstützung von Schulleitungen und Kommunen. Der Ganztag muss mit qualifiziertem und angemessen bezahltem Personal ausgestattet sein. Außerdem müssen die Schulleitungen unbürokratisch die Kapazitäten erhalten, die sie vor Ort benötigen, und verlässlich planen können. Die Kommunen müssen vom Land noch stärker finanziell dabei unterstützt werden, gute räumliche Bedingungen für den Ganztag zu schaffen. Gerade die jüngsten Hitzewellen haben deutlich gemacht, wie dringend notwendig Investitionen in Schulgebäude und Aufenthaltsräume sind. Ein wirksamer Hitzeschutz muss dabei auch die vielerorts stark versiegelten Schulhöfe in den Blick nehmen. Die Schule muss zu einem Lebensraum werden, an dem sich die Schülerinnen und Schüler gerne aufhalten.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung darf nicht bei einer bloßen Betreuung am Nachmittag stehen bleiben. Er muss mit einem verlässlichen und pädagogisch guten Angebot für Kinder und Familien erfüllt werden.“
Hintergrund:
Ab August 2026 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt – zunächst für die erste Klassenstufe, anschließend Jahr für Jahr für weitere Klassen. Damit rücken neben der Zahl der Ganztagsplätze vor allem die Qualität der Angebote, die räumlichen Voraussetzungen und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure stärker in den Fokus. Vor diesem Hintergrund hat Katharina Binz eine Große Anfrage zum Ganztag gestellt, um mehr über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung zu erfahren.