Zur Vorbereitung dieser Reformstufe ließ die Landesregierung im Jahr 2018 von renommierten Wissenschaftlern ein Gutachten zur weiteren Umsetzung der Reform erstellen. Das Gutachten befasst sich unter anderem mit den Handlungsbedarfen und Handlungsoptionen für Landkreise, kreisfreie Städte und Ortsgemeinden, der Optimierung der Aufgabenzuordnung sowie weiteren Aspekten der Reform. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass insbesondere auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte offensichtlicher Handlungsbedarf besteht. Im Anschluss wurde im Jahr 2019 zur Ablenkung vom offensichtlichen Handlungsbedarf ein ergänzendes Gutachten zur potenziellen Rolle der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) bei der Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Auftrag gegeben. Hier wurden weitere drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um ihre Expertise bemüht. Dieses Gutachten sollte insbesondere untersuchen, inwieweit interkommunale Zusammenarbeit eine Alternative oder Ergänzung zu weiteren Gebiets- und Verwaltungsreformen darstellen kann. Interkommunale Zusammenarbeit ersetzt keine Kommunal- und Verwaltungsreform.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Kosten sind für die einzelnen Gutachten entstanden?
- Welche unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen und damit Perspektiven auf die Verwaltungsstruktur in Rheinland-Pfalz wurden durch die Gutachter miteinander verbunden?
- Welche zentralen Empfehlungen enthalten die Gutachten jeweils für die weitere Ausgestaltung der Kommunal- und Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz?
- Welche Empfehlungen wurden zur Interkommunalen Zusammenarbeit in beiden Gutachten ausgesprochen?
- Plant die Landesregierung eine Aktualisierung der Gutachten auf Grundlage der aktuellen Finanz- und Bevölkerungsentwicklung?
- Inwieweit werden die Ergebnisse des Gutachtens zur Kommunal- und Verwaltungsreform von der Landesregierung überhaupt beachtet?
- Welche wissenschaftlichen Grundlagen werden in der laut Koalitionsvertrag beabsichtigten Kommission zur öffentlichen Aufgabenwahrnehmung auf Landes- und kommunaler Ebene berücksichtigt?