Initiative Anfrage

Nutzung von Daten kommerzieller Datenhändler durch Sicherheitsbehörden

Medienberichten zufolge nutzen die Landeskriminalämter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Daten kommerzieller Datenhändler. Bei den Daten handelt es sich um Informationen, die ursprünglich zu Werbezwecken erhoben und anschließend über Databroker gehandelt werden. Nach Einschätzung von Datenschutzaufsichtsbehörden und Rechtsexperten bestehen erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Nutzung durch Sicherheitsbehörden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 

1. Greift die Polizei in Rheinland-Pfalz auf Daten von kommerziellen Datenhändlern oder vergleichbaren Anbietern zurück und wenn ja, zu welchem Zweck? 

2. Falls Frage 1 mit „Ja“ beantwortet wurde: Welche Arten von Daten werden dabei genutzt (z. B. Standortdaten von mobilen Telefonen)? 

3. Welche Unternehmen oder Dienstleister haben entsprechende Daten oder Dienstleistungen angeboten bzw. bereitgestellt? 

4. Falls Frage 1 mit „Ja“ beantwortet wurde: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung solcher Daten durch rheinland-pfälzische Sicherheitsbehörden? 

5. Falls Frage 1 mit „Ja“ beantwortet wurde: Welche Kosten sind dem Land hierfür entstanden?