Initiative Anfrage

Auswirkungen der Kürzungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die Universitätsmedizin Mainz

Das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen wurde, sieht auch starke Kürzungen im Krankenhausbereich vor. Der Verband der Universitätsklinika Deutschland e.V. hat daher am 12. Juni 2026 vor weitreichenden wirtschaftlichen Folgen für die Universitätsklinika gewarnt.

Die pauschalen Einsparmaßnahmen verschärften die bereits bestehenden strukturellen Finanzierungsprobleme der Universitätsklinika deutlich. Ohne Anpassungen des Gesetzes und finanzielle Entlastung der Universitätsklinika drohten den Ländern erhebliche zusätzliche finanzielle Lasten. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 

1. Welche finanziellen Auswirkungen hätte das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auf die Universitätsmedizin Mainz? 

2. Welche Auswirkungen hätte dies auf den Landeshaushalt, wenn Kürzungen der GKV-Erstattungen durch das Land ausgeglichen werden müssten? 

3. Welche Auswirkungen hätten die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungen auf die medizinische Versorgung durch die Universitätsmedizin Mainz in der Region? 

4. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auf die Entwicklung der Medizinstudienplatzzahlen insgesamt? 

5. Inwiefern setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene für Änderungen am aktuellen Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes ein, die die finanzielle Ausstattung der Universitätsmedizin Mainz nicht weiter verschlechtern würden? 

6. Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene, um die finanzielle Ausstattung der Universitätsmedizin Mainz weiter zu ver bessern? 

7. Inwiefern sieht die Landesregierung die Universitätsmedizin in der Lage, weitere Einsparungen im Rahmen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes und zusätzlich zum laufenden Programm „Neustart@UM“ zu leisten?