Initiative Anfrage

Auswirkungen der angekündigten Wohngeld-Kürzungen

Mit dem Wohngeld werden Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt, damit sie sich die steigenden Mietkosten weiterhin leisten können. Einen großen Anteil der Wohngeldbeziehenden machen dabei Rentner:innen sowie Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern aus. Aus einem Referentenentwurf des SPD-geführten Bundesbauministeriums geht hervor, dass die Bundesregierung durch Kürzungen beim Wohngeld bis zu 1,5 Mrd. Euro pro Jahr im Bundeshaushalt einsparen möchte. Betroffen von den Kürzungen sind dem Entwurf zufolge alle bisherigen Wohngeldbeziehenden, zum Beispiel durch die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente. Durch die geplanten Änderungen rechnet die Bundesregierung laut Entwurf damit, dass im Jahr 2029 rund 163 000 Haushalte in die nachrangigen Grundsicherungssysteme (SGB II und SGB XII) wechseln.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Zahl der Haushalte in Rheinland-Pfalz, die Wohngeld beziehen,seit dem Jahr 2021 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Haushaltsgröße)?
  2. Wie stellen sich aktuell die Eigentumsverhältnisse (zur Miete/selbstgenutztes Wohneigentum) der rheinland-pfälzischen Wohngeldhaushalte dar (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Haushaltsgröße)?
  3. Bei wie vielen rheinland-pfälzischen Wohngeldhaushalten handelt es sich um Familienhaushalte mit Kindern (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Haushaltsgröße)?
  4. Bei wie vielen rheinland-pfälzischen Wohngeldhaushalten ist die antragstellende Person in Rente/Pension (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Haushaltsgröße)?
  5. Bei wie vielen rheinland-pfälzischen Wohngeldhaushalten handelt es sich um Haushalte mit Alleinerziehenden-Freibetrag nach § 17 Nummer 3 WoGG (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Haushaltsgröße)?
  6. Wie hat sich die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Zuschusses seit dem Jahr 2021 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Haushaltsgröße)?
  7. Welche Auswirkungen hat der Wechsel von Wohngeldhaushalten in die nachrangigen Grundsicherungssysteme (SGB II und SGB XII) auf die kommunalen Haushalte?