Initiative Anfrage

Alarm- und Einsatzpläne (AEP) in Rheinland-Pfalz

Nach dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) obliegt den kommunalen Aufgabenträgern in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung, für definierte Gefährdungsszenarien Alarm- und Einsatzpläne (AEP) aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Im Rahmen der Reform des LBKG wurde die bislang auf die Rechtsaufsicht beschränkte Aufsicht im Bereich des Katastrophenschutzes um die Fachaufsicht erweitert. Das Land kann seit dem 27. Juni 2025 die Alarm- und Einsatzpläne der Landkreise und kreisfreien Städte nicht nur auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern auch auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 

1. In welchen Kommunen existieren welche AEP (bitte aufschlüsseln nach Kommu nen und AEP)? 

2. Wann ist mit der Fertigstellung der noch nicht fertiggestellten AEP in den Kommu nen zu rechnen? 

3. Welches Konzept sehen die Aufgabenträger zur Warnung und Information der Bevölkerung vor? 

4. Welchen Kommunen hilft das Land bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen? 

5. Bei welchen Kommunen hat das Land von seiner Fach- und/oder Rechtsaufsicht Gebrauch gemacht (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2025 und 2026)?