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Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz: Kommunen sollen gegen unzumutbare Wohnbedingungen vorgehen können

Schimmel, kalte Wohnungen, defekte Aufzüge: Wir wollen verbindliche Mindeststandards für Wohnraum und Kommunen die Möglichkeit geben, bei schweren Missständen einzugreifen. Deshalb fordern wir ein Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz

Wenn der Aufzug zum Hindernis wird

In einem 18-stöckigen Hochhaus in Mainz-Gonsenheim steht einer von zwei Aufzügen dauerhaft still. Der andere fällt immer wieder aus. Für ältere Bewohner und Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet das, dass sie ihre Wohnung teils kaum verlassen können. Manche müssen Arzttermine absagen. Auch die Sorge, wie Rettungskräfte sie im Notfall erreichen, wächst.

Für die Betroffenen bedeuten solche Zustände eine erhebliche Einschränkung im Alltag. Auch massiver Schimmel, ausgefallene Heizungen, fehlendes Warmwasser und dunkle Treppenhäuser können Wohnungen unzumutbar machen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert etwa, welche gesundheitlichen Risiken Schimmel mit sich bringt.

Mieter dürfen mit solchen Problemen nicht alleinbleiben

Wer Wohnraum vermietet, muss dafür sorgen, dass er bewohnbar bleibt. Zwar können Mieter Mängel zivilrechtlich geltend machen. Doch nicht alle können einen langen Konflikt führen. Manche haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Andere stoßen auf finanzielle, gesundheitliche oder sprachliche Hürden. Deshalb wollen wir Betroffene besser schützen.

Kommunen brauchen wirksame Eingriffsmöglichkeiten

Wir fordern ein Wohnraumschutzgesetz für Rheinland-Pfalz. Es soll Mindeststandards sichern: funktionierende Heizungen und Wasserversorgung, Schutz vor Feuchtigkeit und sichere Gemeinschaftsbereiche. Kommunen sollen erhebliche Missstände prüfen und Eigentümer zur Beseitigung verpflichten können.

Andere Bundesländer zeigen, wie das funktioniert. Das Wohnraumstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht behördliche Anordnungen auch bei defekten Aufzügen und Beleuchtungsanlagen.

Die Wohnraumschutzgesetze der Länder haben oft ähnlichen Wortlaut und folgende zentrale Bestandteile:

  • Wohnraum soll erhalten werden.
  • Gesundheitlich und sozial erträgliche Wohnverhältnisse müssen vorhanden sein.
  • Heizungsanlagen oder Feuerstätten müssen da und funktionsfähig sein.
  • Ein den klimatischen Verhältnissen entsprechender Wärme- und Feuchteschutz muss vorhanden sein.
  • Die Wohnraumaufsicht ist oft beim Bauamt angesiedelt.

Unsere Fraktionsvorsitzende Katrin Eder hat vorgeschlagen, das bestehende Zweckentfremdungsgesetz in Rheinland-Pfalz weiterzuentwickeln. Im Gespräch mit der dpa erklärt sie: „Dafür müsste man kein neues Gesetz machen, sondern könnte – auch mit Blick auf Bürokratie – das Zweckentfremdungsgesetz weiterentwickeln.“

Wir wollen keine pauschalen Kontrollen aller Vermieter. Aber wir wollen, dass Kommunen dort eingreifen können, wo Wohnungen die Gesundheit gefährden oder Menschen im Alltag erheblich einschränken. Dafür braucht es klare gesetzliche Regeln.

FAQ

Es soll grundlegende Wohnstandards absichern und Kommunen ermöglichen, schwere Mängel wirksam beseitigen zu lassen. Es ergänzt die Rechte, die Mieter bereits haben.

Dazu zählen beispielsweise massiver Schimmel, unzureichende Wärmeversorgung, fehlendes Warmwasser oder dauerhaft defekte Aufzüge. Maßgeblich ist, ob die Wohnverhältnisse erheblich beeinträchtigt sind.

Mieter:innen können bereits heute rechtlich gegen erhebliche Wohnungsmängel vorgehen. Doch viele scheuen einen Rechtsstreit, etwa aus Angst, ihre Wohnung zu verlieren, oder wegen finanzieller Hürden. Ein Wohnraumschutzgesetz würde deshalb zusätzlich die Kommunen stärken. Sie könnten bei gravierenden Missständen selbst eingreifen und Vermieter:innen zur Beseitigung der Mängel verpflichten.