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Wie das Bildungssystem durchlässiger werden kann

Wer mehrsprachig aufwächst, bringt wertvolle Kenntnisse mit. Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz die Herkunftssprache nach einem Leistungsnachweis als zweite Pflichtfremdsprache anerkennt. So bauen wir unnötige Hürden auf dem Weg zum Abitur ab.

Mehrere Sprachen sprechen und trotzdem eine zusätzliche lernen müssen?

Englisch in der Schule, Arabisch oder Ukrainisch in der Familie, Deutsch im Alltag: Manche Jugendliche beherrschen bereits mehrere Sprachen. Wollen sie nach der Realschule plus oder an einer Integrierten Gesamtschule das Abitur machen, können sie trotzdem vor einer zusätzlichen Hürde stehen. Wenn ihnen die schulisch vorgeschriebene zweite Fremdsprache fehlt, müssen sie eine weitere Sprache lernen.

Wir wollen diese Hürde abbauen. Wer die erforderlichen Kenntnisse in der Herkunftssprache nachweist, soll sie als zweite Pflichtfremdsprache anerkennen lassen können. Damit würden Fähigkeiten zählen, die junge Menschen bereits mitbringen.

Vorhandene Sprachkenntnisse müssen zählen

Unser Vorschlag richtet sich insbesondere an Jugendliche, die nach der Realschule plus oder an einer IGS den Weg zum Abitur einschlagen wollen. Ihre Entscheidung für einen höheren Schulabschluss soll nicht unnötig dadurch erschwert werden, dass ihre Herkunftssprache bislang nicht anerkannt wird.

Dabei setzen wir auf einen Leistungsnachweis. Entscheidend soll sein, ob Schüler die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen. Dass sie diese auch außerhalb des regulären Fremdsprachenunterrichts erworben haben, darf aus unserer Sicht kein Ausschlussgrund sein.

Unsere Fraktionsvorsitzende Katrin Eder hat gegenüber der Deutschen Presse-Agentur angekündigt: „Wir werden das Bildungsministerium sehr stark ermutigen, diesen Weg zu gehen.“ Diesen Anspruch verbinden wir mit einer klaren Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit.

Eine Ausnahme zeigt, dass Anerkennung möglich ist

Für spät in das deutsche Schulsystem eingetretene Schüler gibt es in Rheinland-Pfalz bereits besondere Anerkennungsregelungen. Sie sollen berücksichtigen, dass diese Jugendlichen Deutsch lernen und zugleich versäumten Fremdsprachenunterricht aufholen müssen.

Wir halten diese Entlastung für richtig. Zugleich wollen wir die Anerkennung nachgewiesener Sprachkenntnisse auch Jugendlichen ermöglichen, die bereits seit der Grundschule hier zur Schule gehen. Ihre Mehrsprachigkeit verdient ebenfalls Anerkennung.

Das Bildungsministerium hat eine Ausweitung bislang mit Verweis auf die besondere Belastung neu zugewanderter Schüler abgelehnt. Außerdem verweist es darauf, dass Fremdsprachenunterricht interkulturelle und kommunikative Erfahrungen vermittelt.

Wir sehen den Wert dieses Unterrichts. Daraus folgt für uns aber nicht, dass bereits erworbene Sprachkenntnisse beim Weg zum Abitur unberücksichtigt bleiben sollten. Ein entsprechender Leistungsnachweis schafft die Grundlage dafür, diese Kenntnisse anzuerkennen.

Berlin als Vorbild

Berlin zeigt, dass Herkunftssprachen unter bestimmten Voraussetzungen für die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache berücksichtigt werden können. Eine Antwort der Berliner Bildungsverwaltung beschreibt dafür Antragsverfahren und erforderliche Nachweise. Die dortigen Bedingungen müssen bei einem Vergleich genau betrachtet werden.

Wir wollen für Rheinland-Pfalz eine Regelung, die nachgewiesene Sprachkompetenzen stärker berücksichtigt und Bildungswege öffnet. Deshalb fordern wir das Land auf, die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Pflichtfremdsprache auszuweiten.

FAQ

Wir wollen, dass Schüler ihre Herkunftssprache nach einem entsprechenden Leistungsnachweis als zweite Pflichtfremdsprache anerkennen lassen können. Davon sollen auch Jugendliche profitieren, die seit der Grundschule das deutsche Schulsystem besuchen.

Sie würde insbesondere mehrsprachigen Jugendlichen helfen, die nach der Realschule plus oder an einer IGS das Abitur anstreben und die schulischen Anforderungen an eine zweite Fremdsprache noch nicht erfüllt haben. Für sie könnte eine zusätzliche Hürde entfallen.

Nein. Unser Vorschlag setzt einen Leistungsnachweis voraus. Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden.