Umsetzung der vierten Reinigungsstufe gemäß der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)
Mit dem Inkrafttreten der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) am 1. Januar 2025 werden bestimmte Kommunen verpflichtet bis spätestens 2045 eine 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen zu errichten. Betroffen sind Kläranlagen zwischen 10 000 und 150 000 EW nach einem risikobasierten Ansatz und ab 150 000 EW nach einem pauschalen Ansatz.