Solargesetz für Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht

Die regierungstragenden Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags haben heute ihren Entwurf für ein Landessolargesetz zur ersten Lesung in das Landtagsplenum eingebracht. Das Gesetz soll die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von gewerblich genutzten Neubauten und über neuen Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen verbindlich machen. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf nach intensiver Debatte an den Klimaausschuss. Dort werden zu einem noch zu benennenden Termin nach den Sommerferien eine Expertinnen- und Expertenanhörung sowie eine Debatte stattfinden, bevor das Gesetz zur zweiten Lesung in das Landtagsplenum zurückkehrt. Die GRÜNE Landtagsfraktion strebt an, den Gesetzentwurf noch in diesem Herbst zu beschließen. Dazu der Fraktionsvorsitzende Dr. Bernhard Braun:

„Beim Klimaschutz gilt es keine Zeit mehr zu verlieren. Für das Erreichen des Ziels eines klimaneutralen Rheinland-Pfalz zwischen 2035 und 2040 brauchen wir eine Verdreifachung der Photovoltaik. Dazu müssen wir uns jetzt gleich auf den Weg machen. Wir wollen mit dem Solargesetz den ersten Schritt dazu deshalb direkt zu Beginn der neuen Wahlperiode unternehmen. Weitere wichtige Schritte bei der Photovoltaik und auch bei der Windenergie werden folgen müssen, damit wir unsere Klimaschutzziele erreichen können.“

Tritt das Solargesetz in der vorliegenden Fassung in Kraft, gibt es zunächst eine Übergangsfrist. Erst für Bauanträge, die nach dem 1. Januar 2023 bei den Unteren Baubehörden eingehen, müsste dann eine Solaranlage vorgesehen werden.

Dr. Claudius Ruch
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