Das Dienstrad-Leasing für Beamte von Land und Kommunen kann kommen

Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes zugestimmt, in deren Folge das Land einen Auftrag an ein Unternehmen vergeben kann, das allen Beamtinnen und Beamten Leasing-Verträge für ein Dienstrad anbietet. Das Leasing in Verbindung mit der dann möglichen Entgeltumwandlung bietet Vorteile für die Beamtinnen und Beamten. Dazu erklärt Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Wir freuen uns, dass mit dem Beschluss eine alte GRÜNE Forderung umgesetzt wird. Wir wollen Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zügig ein Dienstrad-Leasing ermöglichen. Mit der vom Kabinett vorgeschlagenen Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, die eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings ermöglicht, können wir wie im Koalitionsvertrag vereinbart die Voraussetzung dafür schaffen. Fahrradfahren schont das Klima und fördert die Gesundheit. Die Möglichkeit eines Dienstrad-Leasings trägt zudem zur Attraktivität von Land und Kommunen als Arbeitgeber bei. Das Land soll das Fahrrad deshalb als klimafreundliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg fördern.

Dass es im Land eine große Nachfrage nach dem Dienstrad-Leasing gibt, wissen wir durch die zahlreichen Zuschriften, die unsere Fraktion zu dieser Thematik erreichen. Das Dienstrad-Leasing zeitnah umzusetzen, ist uns GRÜNEN deshalb ein wichtiges Anliegen.“

Hintergrund:

Angestellte der Kommunen können übrigens bereits von einem Leasing profitieren, wenn ihre Kommune das anbietet. Denn die Möglichkeit der Entgeltumwandlung wurde für Angestellte von Bund und Kommunen in der letzten Tarifrunde bereits geschaffen. Damit ein Dienstrad-Leasing nicht nur Beamtinnen und Beamten, sondern auch Angestellten des Landes zur Verfügung stehen kann, muss die Entgeltumwandlung allerdings auch im Tarifvertrag der Länder ermöglicht werden.

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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