Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Hunsrückbahn

Um die Anbindung der Hunsrückregion zu verbessern, hält die Landesregierung daran fest, die Hunsrückbahn auf dem Streckenabschnitt Langenlonsheim – Abzweig Büchenbeuren (Flughafen Hahn) für den SPNV zu reaktivieren. Das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts wird durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt und befindet sich aktuell in Planungsphase 4 (Genehmigungsphase). Aufgrund der Vielzahl von Einwendungen dauert das Verfahren deutlich länger als ursprünglich angenommen. Die Landesregierung weist immer wieder darauf hin, dass eine Einflussmöglichkeit auf die Verfahrensdauer ihrerseits nicht bestehe. Die Inbetriebnahme der Hunsrückbahn bleibt abhängig vom weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, den Verhandlungen zur Finanzierung mit der DB Netz AG sowie der Gesamtsituation im ÖPNV/SPNV zu dem Zeitpunkt der Pläne. Jüngst hat sich der Kreistag Rhein-Hunsrück in einer Resolution für die Reaktivierung der Hunsrückbahn eingesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit unterstützt der LBM in Vertretung für das Land das derzeit laufende Planungsverfahren?
2. Inwieweit kann die Landesregierung aktuell eine Aussage zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens treffen?
3. Mit welchem Zeitraum rechnet die Landesregierung für die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der Strecke nach jetzigem Kenntnisstand?
4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der Strecke?
5. Welchen Einfluss könnten die jüngsten Änderungen an der Förderkulisse auf Bundesebene (Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III etc.) auf die Investitionskosten zur Wiederinbetriebnahme auf Landesseite nehmen?
6. Mit welcher Taktung bzw. welcher Zuggattung soll nach aktuellem Planungsstand die Strecke wieder in Betrieb genommen werden?
7. Welchen Einfluss könnte die geplante Inbetriebnahme der Hunsrückbahnstrecke Büchenbeuren – Hermeskeil durch das schweizerische Güterverkehrsunternehmen WRS auf die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der übrigen Strecke nehmen?