Heute sind die Kreisverwaltungen in den Landkreisen und die Stadtverwaltungen in kreisfreien Städten als Untere Naturschutz behörden für den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) zuständig. Details regelt die aktuelle Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes. Die Naturschutzverwaltung steht vor einer Reihe komplexer, miteinander verknüpfter Herausforderungen, die sich aus der Klima krise, dem Biodiversitätsverlust und dem hohen Nutzungsdruck auf Flächen ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie waren die einzelnen Unteren Naturschutzbehörden in Rheinland-Pfalz personell ausgestattet am 1. Januar 2026 (bitte auf geschlüsselt nach Körperschaft mit Stichtag 1. Januar 2026; nach Beschäftigungsgruppen und Vollzeitäquivalenten)?
- Wie war der Personalstand im Vergleich dazu zum 1. Januar 2000?
- In welchem Umfang und auf welcher Grundlage finanziert das Land die damals kommunalisierten Aufgaben der Unteren Natur schutzbehörden?
- Wie hat sich der Aufgabenbestand der unteren Naturschutzbehörden in den letzten 25 Jahren entwickelt?
- Wie können die Unteren Naturschutzbehörden den steigenden und komplexer werdenden ökologischen, gesellschaftlichen und politischen Anforderungen jetzt und in Zukunft noch besser gerecht werden?