Landtagsrede

Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Alterspräsident und Abberufung Ausschussvorsitz)

Die Geschäftsordnung vom Landtag Rheinland-Pfalz standen am 3.7.2025 im Mittelpunkt der Rede von Carl-Bernhard von Heusinger zur Neuregelung von Vorsitz und Abwahl. Er stellte vor dem Landtag Rheinland-Pfalz Änderungen bei der Leitung der konstituierenden Sitzung und bei Ausschussvorsitzenden vor.

Carl-Bernhard von Heusinger beschreibt die konstituierende Sitzung als demokratischen Schlüsselmoment. Dort entscheide sich, ob ein Parlament geordnet, handlungsfähig und würdevoll aus eigener Kraft agieren könne. Künftig soll nicht mehr das Mitglied nach Lebensjahren, sondern das dienstälteste Mitglied die Sitzung leiten. Bei gleicher Zugehörigkeitsdauer soll das Lebensalter entscheiden. Das Prinzip soll auch für Vertretungsregelungen im Ältestenrat gelten. Zugleich geht es um eine neue Regel für die Abwahl von Ausschussvorsitzenden.

Warum wird der Alterspräsident neu geregelt?

Von Heusinger verweist auf Entwicklungen in anderen Parlamenten. In Thüringen sei es im vergangenen Herbst dazu gekommen, dass der Alterspräsident seine Rolle parteipolitisch instrumentalisiert habe. Die Geschäftsordnung sei missachtet und der demokratische Ablauf bewusst gestört worden. Das Verfassungsgericht musste einschreiten, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments wiederherzustellen. „Denn Erfahrung wiegt eben in dieser Rolle mehr als Lebensjahre“, sagte Carl-Bernhard von Heusinger, Parlamentarischer Geschäftsführer. Wer mit den Verfahren des Hauses vertraut sei, könne eine solche Sitzung souverän führen.

Was ändert sich bei Ausschussvorsitzenden?

Ein zweiter Punkt betrifft die Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Künftig soll eine einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder genügen, statt wie bisher eine Zweidrittelmehrheit. Diese Änderung setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Zugleich soll sie die demokratische Legitimation der Ausschussarbeit stärken. Das Verfahren bleibt nach den vorgetragenen Regeln transparent und geordnet, mit schriftlichem Antrag, mündlicher Begründung, Stellungnahmemöglichkeit und neutraler Sitzungsleitung durch das Präsidium.

Warum ist die Änderung mehr als eine Formalie?

Von Heusinger ordnet die Änderungen als mehr als technische Präzisierungen ein. Sie seien ein Beitrag zur Stabilität und Wehrhaftigkeit der parlamentarischen Ordnung und sicherten die Funktionsfähigkeit des Landtags. Gerade in symbolisch aufgeladenen Situationen sollten die Verfahren vor gezielten Störungen oder politischer Inszenierung geschützt werden. Damit rückt nicht das Lebensalter in den Mittelpunkt, sondern parlamentarische Erfahrung, klare Regeln und ein geordnetes Verfahren.