Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wann und wie wird die Landesregierung erstmals nach Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes die nach § 10 LKSG vorgesehenen Informationen zum Umset-zungsstand der Klimaschutzziele und zur Treibhausgasbilanz veröffentlichen?
2. Für welche Berichtsjahre liegen der Landesregierung derzeit bereits vollständige, vorläufige oder geschätzte Treibhausgasbilanzen für Rheinland-Pfalz vor?
3. Nach welcher Methodik und Datenbasis werden die Treibhausgasbilanzen erstellt, insbesondere im Hinblick auf Quellen, Senken, sektorale Zuordnung und Vergleich barkeit mit den Bundesdaten?
4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Datenlage zur Treibhausgasent wicklung und zum Umsetzungsstand der Maßnahmen so aktuell ist, dass drohende Zielverfehlungen frühzeitig erkannt werden können?
5. In welchen Sektoren sieht die Landesregierung nach aktuellem Datenstand die größten Abweichungen vom Zielpfad zur Erreichung der Klimaschutzziele für die Jahre 2035 und 2040?
6. Wie werden die Informationen nach § 10 LKSG mit dem Klimaschutzmaßnahmen register nach § 8 LKSG sowie mit der Bewertung der Wirksamkeit einzelner Klima schutzmaßnahmen verknüpft?
7. Welche konkreten Nachsteuerungsmechanismen sind vorgesehen, falls die nach § 10 veröffentlichten Daten erkennen lassen, dass die Klimaschutzziele oder sektora len Minderungsziele nicht erreicht werden?