Initiative Anfrage

Umsetzung des Klimaschutzmaßnahmenregisters nach dem Landesklima- schutzgesetz

Das Landesklimaschutzgesetz sieht mit dem Klimaschutzmaßnahmenregister ein zentrales Instrument vor, um Klimaschutzmaßnahmen des Landes transparent zu erfassen, ressortübergreifend zu steuern und hinsichtlich ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele bewertbar zu machen. Für die Einhaltung der Ziele des Landesklimaschutzgesetzes ist das Klimaschutzmaßnahmenregister ein zentraler Baustein. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist ein Klimaschutzmaßnahmenregister zu veröffentlichen, das einen Auszug besonders wirksamer Klimaschutzmaßnahmen und deren Umsetzungsstand darstellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
 

  1. Welche konkreten Arbeitsschritte wurden seit Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes zur Erarbeitung und Veröffentlichung des Klimaschutzmaßnahmenregisters bereits vorgenommen?
  2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die gesetzlich vorge-
    sehene Frist zur Veröffentlichung des Klimaschutzmaßnahmenregisters einzuhal-
    ten?
  3. Welche Ressorts haben bislang welche Klimaschutzmaßnahmen für das Register gemeldet, beschrieben oder aktualisiert, und in welchen Sektoren oder Handlungsfeldern bestehen noch Lücken?
  4. Nach welchen fachlichen Kriterien entscheidet die Landesregierung über die Auf-
    nahme, Beibehaltung oder Herausnahme von Maßnahmen aus dem Klimaschutz-
    maßnahmenregister?
  5. In welcher Form soll das Klimaschutzmaßnahmenregister veröffentlicht werden,
    insbesondere mit Blick auf öffentliche Zugänglichkeit, Nachvollziehbarkeit und re-
    gelmäßige Aktualisierung?
  6. Wie wird gewährleistet, dass im Register nicht nur bereits laufende oder ohnehin
    geplante Vorhaben abgebildet werden, sondern auch neue oder nachgesteuerte
    Maßnahmen sichtbar werden, die zur Zielerreichung erforderlich sind?