Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche konkreten Arbeitsschritte wurden seit Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes zur Erarbeitung und Veröffentlichung des Klimaschutzmaßnahmenregisters bereits vorgenommen?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die gesetzlich vorge-
sehene Frist zur Veröffentlichung des Klimaschutzmaßnahmenregisters einzuhal-
ten? - Welche Ressorts haben bislang welche Klimaschutzmaßnahmen für das Register gemeldet, beschrieben oder aktualisiert, und in welchen Sektoren oder Handlungsfeldern bestehen noch Lücken?
- Nach welchen fachlichen Kriterien entscheidet die Landesregierung über die Auf-
nahme, Beibehaltung oder Herausnahme von Maßnahmen aus dem Klimaschutz-
maßnahmenregister? - In welcher Form soll das Klimaschutzmaßnahmenregister veröffentlicht werden,
insbesondere mit Blick auf öffentliche Zugänglichkeit, Nachvollziehbarkeit und re-
gelmäßige Aktualisierung? - Wie wird gewährleistet, dass im Register nicht nur bereits laufende oder ohnehin
geplante Vorhaben abgebildet werden, sondern auch neue oder nachgesteuerte
Maßnahmen sichtbar werden, die zur Zielerreichung erforderlich sind?