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Vierte Reinigungsstufe bei Kläranlagen: Stand und Projekte in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat aktuell 65 Kläranlagen als potenzielle Standorte für eine vierte Reinigungsstufe abgeleitet und startet mit sechs Projekten in die Umsetzung nach KARL. Mainz baut bereits mit 10.500.000 EUR Landesförderung; fünf weitere Standorte bereiten Genehmigungen vor bzw. befinden sich bereits in der Planungsphase.

Die EU-Richtlinie 2024/3019 (KARL) setzt europaweit neue Maßstäbe für die Behandlung von kommunalem Abwasser und fordert eine 4. Reinigungsstufe zur Minderung von Spurenstoffen. Rheinland-Pfalz hat seit 2019 geeignete Standorte ermittelt und die betroffenen Kommunen im März 2025 informiert. Parallel unterstützt das Land Beratung und Forschung: Die Beratungsstelle Abwasser Rheinland-Pfalz begleitet seit Dezember 2024 Kommunen, während „SpurO“ auf der Kläranlage Landstuhl unter Mitwirkung der RPTU Kaiserslautern-Landau praxisnahe Erkenntnisse für Planung, Genehmigung und Betrieb liefert.

Was fordert die EU-Richtlinie 2024/3019 (KARL)?

KARL ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Sie verlangt eine 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen: Anlagen ab 150.000 Einwohnerwerten werden pauschal erfasst, zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten greift ein risikobasierter Ansatz. Mindestens 80 Prozent der Kosten für Ausbau und Betrieb sollen Hersteller einschlägiger Produkte tragen. Die nationale Umsetzung präzisiert Details. Für ausgewählte Standorte gilt eine erste Frist bis 31. Dezember 2033; bis 31. Dezember 2045 müssen alle relevanten Anlagen ausgestattet sein.

Welche Kläranlagen in Rheinland-Pfalz sind betroffen?

2019 wurden auf Basis des Bundes-Orientierungsrahmens 69 Kläranlagen benannt, die für eine vierte Stufe in Frage kommen. Aktuell umfasst die Ableitung 65 Anlagen; sie kann sich mit der nationalen Umsetzung von KARL noch ändern. Das zuständige Ministerium informierte im März 2025 die Kommunen, damit Planungen starten. Fünf Standorte – Schwegenheim, Edenkoben, Jockgrim, Landstuhl und Untere Ahr – sind in Genehmigung oder Planung. Diese Schritte dienen der Priorisierung, um den Ausbau geordnet und fristgerecht voranzubringen.

Wie weit sind Mainz und die fünf weiteren Standorte?

Die Kläranlage Mainz hat den Bau einer vierten Reinigungsstufe begonnen und dafür 10.500.000 EUR Landesförderung erhalten. An den weiteren fünf Standorten laufen Genehmigungsverfahren oder Planungen; Förderbescheide wurden dort noch nicht übergeben. Diese sechs Betreiber gelten als First Mover, weil sie noch vor der nationalen Detailumsetzung starten. Ziel ist, die erste KARL-Frist bis Ende 2033 an ausgewählten Standorten sicher zu erfüllen und Erfahrungen für den landesweiten Rollout zu sammeln.
 

Welche Unterstützung und welcher Kostenrahmen gelten bis 2045?

Seit Dezember 2024 berät die Beratungsstelle Abwasser Rheinland-Pfalz Kommunen zu Planung, Genehmigung und Betrieb der vierten Stufe; das Land förderte zudem 14 Machbarkeitsstudien. „Welche Schritte hat das Land Rheinland-Pfalz bereits zur Einführung der 4. Reinigungsstufe unternommen?“, fragte Dr. Lea Heidbreder als Sprecherin für Umwelt. Für die 65 abgeleiteten Anlagen schätzt die Landesregierung rund 600 Millionen EUR Investitionen, mit mindestens 80 Prozent Herstellerbeteiligung – das entlastet Kommunen und stärkt das Verursacherprinzip.

FAQ

Die vierte Reinigungsstufe ergänzt die bestehende Abwasserbehandlung, um Spurenstoffe (Mikroschadstoffe) deutlich zu mindern. Sie ist in KARL vorgesehen und betrifft ausgewählte Kläranlagen nach Größe und Risiko. Ziel ist ein besserer Gewässerschutz, umgesetzt in Planung, Genehmigung und Betrieb bis zu den Fristen 2033 beziehungsweise 2045.

Die ersten drei Reinigungsstufen bilden die bestehende kommunale Abwasserbehandlung ab. Sie senken die herkömmliche Schmutzfracht und schaffen die Grundlage dafür, dass die vierte Reinigungsstufe gezielt Spurenstoffe mindern kann. Im vorliegenden Kontext stehen Auswahl, Planung und Umsetzung der vierten Stufe im Mittelpunkt; Details zu Aufbau und Verfahren der Stufen eins bis drei werden hier nicht ausgeführt. Für die Umsetzung maßgeblich ist die nationale Konkretisierung der Vorgaben.

Die Kommunale AbwasserRichtLinie KARL (RL 2024/3019) setzt europaweit höhere Standards für die Abwasserreinigung, um Gewässer besser vor Schadstoffen zu schützen. Für Kommunen sind dafür gestaffelte Umsetzungsfristen sowie Unterstützungsinstrumente vorgesehen, damit notwendige Investitionen planbar bleiben. Ziel ist ein verbesserter Umwelt- und Gesundheitsschutz, ohne Städte und Gemeinden finanziell zu überfordern.

KARL verlangt eine 4. Reinigungsstufe zur Minderung von Mikroschadstoffen. Anlagen ab 150.000 Einwohnerwerten sind pauschal erfasst, zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten gilt ein risikobasierter Ansatz. Ausgewählte Standorte müssen bis 31. Dezember 2033 ausbauen, der Abschluss ist bis 31. Dezember 2045 vorgesehen.

Sechs Projekte gehen voran: Mainz baut bereits und erhielt 10.500.000 EUR Landesförderung. Fünf weitere Standorte – Schwegenheim, Edenkoben, Jockgrim, Landstuhl und Untere Ahr – stehen in Genehmigung oder Planung. Diese First Mover sammeln Erfahrungen für den späteren Rollout und sichern frühe Kapazitäten.

Hersteller einschlägiger Produkte sollen mindestens 80 Prozent der Ausbau- und Betriebskosten tragen. Für die 65 abgeleiteten Kläranlagen schätzt die Landesregierung rund 600 Millionen EUR Investitionen. Die Summe ist vorläufig, da nationale Konkretisierungen und Projektstände die Kalkulation bis 2045 beeinflussen.

Seit Dezember 2024 berät die Beratungsstelle Abwasser Rheinland-Pfalz zu Planung, Genehmigung und Betrieb der vierten Stufe. Das Land förderte 14 Machbarkeitsstudien. „SpurO“ liefert auf der Kläranlage Landstuhl unter Mitwirkung der RPTU Kaiserslautern-Landau Praxiswissen. Die betroffenen Kommunen wurden im März 2025 über die abgeleiteten Standorte informiert.