Sachstand zur Umsetzung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt an Schulen
Schätzungen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gehen davon aus, dass in jeder Klasse ein bis zwei Schüler*innen sitzen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Der Landtag hat auch vor dem Hintergrund 2023 beschlossen, dass alle Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum Beginn des Schuljahrs 2028/2029 verpflichtend Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und umsetzen müssen.