Mehr demokratische Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Heute hat der Ministerrat mehrere Änderungen des Landeswahlgesetzes beschlossen. Die aus GRÜNER Sicht wichtigste betrifft die Aufhebung der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen, die in allen ihren Angelegenheiten betreut werden. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Mit den heute im Ministerrat beschlossenen Änderungen soll nach dem Kommunalwahlgesetz auch das Landeswahlgesetz inklusiver werden. Damit geht eine langjährige Forderung der GRÜNEN endlich in die Umsetzung, die die demokratische Teilhabe von Menschen mit Behinderung in permanenter Betreuung wesentlich verbessert. Stimmt das Parlament der Wahlrechtsänderung zu, dürfen auch bei der Landtagswahl 2021 erstmalig Menschen, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, ihre Stimme abgeben. Sie dürfen damit endlich aktiv mitbestimmen, wer ihre Anliegen in ihrem Bundesland vertreten soll.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht derartige Wahlrechtsausschlüsse für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Im Vorfeld der Kommunalwahlen hat der rheinland-pfälzische Landtag daraufhin bereits das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Damit und mit der nun anstehenden Änderung des Landeswahlgesetzes tragen wir dem Grundsatz Rechnung, dass Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung – wählen dürfen und setzen damit auch eine maßgebliche Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention um. Über 2000 Menschen könnten damit in Zukunft endlich auch ihr Landesparlament wählen.“

Dr. Claudius Ruch
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