Änderung des Kommunalwahlgesetzes stärkt das kommunale Ehrenamt und die Demokratie vor Ort

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute auf Antrag der Ampelfraktionen eine Änderung des Kommunalwahlgesetztes beschlossen. Die Änderungen sehen vor, dass anstelle der Privatanschrift nur noch die Postleitzahl des Wohnorts auf einem Stimmzettel erscheinen wird. Darüber hinaus wird das passive Wahlrecht für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 23 Jahren auf 18 Jahre gesenkt.

Dazu erklärt Pia Schellhammer MdL, Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion:

„Die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker leisten vor Ort einen großen Dienst für unsere Demokratie. Bereits mit der Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung haben wir die Vereinbarkeit von Ratsarbeit mit dem sonstigen Leben deutlich verbessert – mit dem heutigen Gesetz haben wir nun auch den Schutz der Ehrenamtlichen gestärkt, da ihre private Anschrift nicht mehr bei der Kommunalwahl veröffentlicht wird.“

Carl-Bernhard von Heusinger MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion, ergänzt:

„Durch die heutige Gesetzesänderung senken wir die Altersgrenze für das passive Wahlrecht für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 23 auf 18 Jahre. Außerdem passen wir mit der geplanten Änderung seitens der Landesregierung das Kommunalwahlgesetz an die Erfahrungen vorangegangener Wahlen an. Wir wollen künftig sogenannte Scheinkandidaturen vermeiden. Das sind Kandidaturen, bei denen von vorneherein feststeht, dass die zur Wahl stehende Person das Mandat nicht annehmen wird oder im Erfolgsfall ein anderes Mandat oder Amt aufgeben müsste. Durch die geplante Verhinderung von Scheinkandidaturen gewährleisten wir mehr Transparenz für die Wählerinnen und Wähler.“

Dr. Claudius Ruch
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