„Das verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können, ist das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung. Dieses Recht steht im Spannungsfeld zur Arbeits- und Funktionsfähigkeit von Landtag und Landesregierung.
Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen. Aus diesem Grund bedarf es einer Neujustierung, da ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden kann“, betonen Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (GRÜNE). „Die Landtagsfraktionen sind sich daher einig: Durch das 41. Landesgesetz zur Änderung der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz soll das in Artikel 91 Absatz 1 Satz 1 normierte Minderheitenquorum für die Beantragung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Mitglieder des Landtags erhöht werden.“