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Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen Landesverfassung mit Blick auf Untersuchungsausschüsse anpassen

Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Landtags soll das für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum in der Landesverfassung in Artikel 91 von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags auf ein Viertel angehoben werden. Dies entspricht dem Quorum auf Bundesebene sowie in mehreren anderen Bundesländern. Der Landtagspräsident ist nun gebeten worden, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das Verfahren und die Termine festzulegen.

„Das verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können, ist das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung. Dieses Recht steht im Spannungsfeld zur Arbeits- und Funktionsfähigkeit von Landtag und Landesregierung. 

Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen. Aus diesem Grund bedarf es einer Neujustierung, da ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden kann“, betonen Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (GRÜNE). „Die Landtagsfraktionen sind sich daher einig: Durch das 41. Landesgesetz zur Änderung der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz soll das in Artikel 91 Absatz 1 Satz 1 normierte Minderheitenquorum für die Beantragung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Mitglieder des Landtags erhöht werden.“