„Wer Windräder und Solarparks vor Ort möglich macht, soll auch ganz konkret davon profitieren: durch Geld für die Kita, den Sportverein, ein Nahwärmenetz, Naturschutzprojekte oder durch günstige Stromtarife. Mit unserem Landesbürgerenergiengesetz lösen wir unser 100-Tage-Versprechen ein und machen ein konstruktives Angebot für eine sichere, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung in Rheinland-Pfalz.
Entscheidend ist für uns nicht, wie beteiligt wird, sondern dass beteiligt wird: Projektierer und Kommunen sollen gemeinsam die Lösung finden, die am besten zu den Menschen und zur Region passt. Nordrhein-Westfalen zeigt, dass dieser Ansatz funktioniert: Dort fielen Anfang 2026 bereits 268 Vorhaben mit 629 Windenergieanlagen unter das Bürgerenergiegesetz, ohne dass eine gesetzliche Ersatzbeteiligung notwendig wurde. Beteiligung ist keine Bremse für die Energiewende, sondern kann zum Beschleuniger werden. Sie schafft Vertrauen und macht die Wertschöpfung vor Ort sichtbar.
Mit unserem Bürgerenergiengesetz stärken wir die Akzeptanz für die Energiewende in Rheinland-Pfalz, während Energieministerin Katherina Reiche und die Bundesregierung mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und dem Netzpaket gleichzeitig die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren verschlechtern. Statt neuer Hürden und fossiler Abhängigkeiten braucht die Energiewende Verlässlichkeit und Planungssicherheit.
Unser Angebot an CDU und SPD liegt auf dem Tisch: Wir sind bereit, gemeinsam ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Kommunen und Bürgerinnen und Bürger stärkt und die Energiewende in Rheinland-Pfalz weiter voranbringt.“
Hintergrund
Das Landesbürgerenergiengesetz sieht für neue Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikvorhaben eine verbindliche Beteiligung vor. Projektierer und Kommunen sollen zunächst eine passende Vereinbarung vor Ort entwickeln. Möglich sind unter anderem kommunale Zahlungen, Nachrangdarlehen, vergünstigte Stromtarife und Beteiligungen von Bürgerenergiegesellschaften. Kommt keine Einigung zustande, greift eine gesetzliche Ersatzbeteiligung.
Den vollständigen Gesetzentwurf finde Sie hier: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/427-19.pdf