Am 19. Januar 2023 erkannte der Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesiden als Genozid an. Tausende wurden getötet, verschleppt oder Opfer anderer Gewalt, Hunderttausende aus ihrer Heimat vertrieben. „Menschen, die vor einem Genozid geflohen sind, dürfen nicht länger an den Ort dieser Verbrechen zurück abgeschoben werden“, sagte Josef Winkler, Sprecher für Flucht und Asyl. Mit der Anerkennung verbindet er eine dauerhafte Verantwortung gegenüber den Betroffenen.
Warum ist die Lage im Nordirak weiter kritisch?
Laut der Internationalen Organisation für Migration ist die Lage im Nordirak weiterhin kritisch. Jesidinnen und Jesiden leben dort nach wie vor in großer Gefahr. Viele Dörfer sind zerstört, vermint oder besetzt, viele 100.000 Jesiden leben in Flüchtlingslagern. Für Winkler ist deshalb nicht akzeptabel, dass Überlebende eines Genozids in Rheinland-Pfalz Angst vor Abschiebung und neuer Verfolgung haben müssen. Er verweist außerdem auf die Zusage der Bundesregierung, beim Wiederaufbau der Dörfer in der Region und in der Stadt Sengal beispielsweise zu helfen.
Welche Verantwortung folgt aus der Anerkennung des Genozids?
Winkler erinnert daran, dass der Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesiden am 19. Januar 2023 als Genozid anerkannt hat. Tausende wurden getötet, verschleppt oder Opfer anderer, unvorstellbarer Gewalt. Hunderttausende wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Mit dieser Anerkennung hat sich die Bundesregierung nach seiner Darstellung verpflichtet, den Betroffenen beizustehen, nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft. Zugleich hält er fest, dass die internationale Gemeinschaft viel zu lange weggesehen habe.
Was fordert Rheinland-Pfalz jetzt vom Bund?
Im Mittelpunkt steht eine Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Rheinland-Pfalz schließt sich damit den Kolleginnen und Kollegen aus dem nordrhein-westfälischen Landtag an und richtet einen Appell an Bundesinnenminister Dobrindt. Die Bundesregierung soll den Bundesländern den juristischen und politischen Handlungsspielraum für humanitäre Aufenthaltstitel geben. Im Landtag kann Rheinland-Pfalz nach Winklers Darstellung den Appell richten, handeln aber erst, wenn die Bundesregierung zustimmt. Zugleich soll der Antrag gemeinsam mit der Unionsfraktion und den die Regierung tragenden Fraktionen verabschiedet werden.