Dr. Lea Heidbreder, Sprecherin für Umwelt, verknüpft die Novelle mit den Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal und mit den Empfehlungen der Enquetekommission. Im Mittelpunkt stehen Gewässerrandstreifen, ein Ablagerungsverbot in Gewässernähe, schnellere Ausweisungen von Überschwemmungsgebieten sowie vereinfachte Rückhaltemaßnahmen und Regelungen zur Versickerung von Oberflächenwasser. Heidbreder betonte, die Gesetzesänderung lege „einen weiteren Baustein“ für den Schutz vor Hochwasser und Starkregenereignissen in Rheinland-Pfalz.
Abschnitte:
Warum soll das Landeswassergesetz geändert werden?
Heidbreder beschreibt die Novelle als Konsequenz aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre. Diese Legislatur sei von der Flutkatastrophe im Ahrtal geprägt. Zugleich verweist sie auf bereits angestoßene Schritte wie den angepassten Katastrophenschutz, den Sieben-Punkte-Plan zur Hochwasservorsorge und den Zukunftsplan Wasser. Die Änderung des Landeswassergesetzes ordnet sie in diese Linie ein: Flüssen soll mehr Raum gegeben werden, während das Ablagerungsverbot dazu beitragen soll, Verklausungen durch gelagerte Gegenstände in Gewässernähe besser zu verhindern.
Wie sollen Risiken sichtbarer werden?
Ein zentraler Punkt ist für Heidbreder die bessere Visualisierung von Gefahren. Gerade wenn über neue Baugebiete oder gemeinsame Maßnahmen zum Hochwasserschutz entschieden werde, dürften die Folgen früherer Ereignisse nicht in den Hintergrund rücken. Mit dem Hydrozwilling für Rheinland-Pfalz sollen Hochwasser- und Starkregenereignisse per 3D-Simulation bis auf das eigene Haus heruntergebrochen dargestellt werden. Das soll stärker sensibilisieren und dazu beitragen, Gefahren in Abwägungen sichtbarer zu machen.
Was sagt Lea Heidbreder zum CDU-Antrag?
Den Änderungsantrag der CDU bewertet Heidbreder an mehreren Stellen als fachlich unzureichend. Teile davon seien bereits geltendes Recht, etwa bei den Gewässerrandstreifen. Auch bei Zweckverbänden verweist sie auf die Beratungen der Enquetekommission. Dort sei mehrheitlich der Schluss gezogen worden, dass Zweckverbände unterstützt werden müssten, aber regional angepasst bleiben sollten. Pflichtverbände könnten schon jetzt durch geltendes Recht gegründet werden. Einen pauschalen Zwang für alle Gebiete lehnt sie deshalb ab.