Initiative Anfrage

Weiterentwicklung des Feiertagsgesetzes und Regelungen an stillen Feiertagen

Der 1. November sowie weitere sogenannte stille Feiertage unterliegen besonderen Einschränkungen. Die Einschränkungen betreffen unter anderem Tanz- und Sportveranstaltungen sowie öffentliche Versammlungen, die nicht der Religionsausübung dienen. Diese Regelungen stehen seit längerer Zeit in der öffentlichen Diskussion, da sie in ihrer Reichweite als weitgehend wahrgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Einschränkungen gelten an sogenannten stillen Feiertagen jeweils konkret für zum Beispiel Tanz- und Sportveranstaltungen sowie öffentliche Versammlungen?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die bestehenden Einschränkungen an stillen Feiertagen?
  3. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um das Feiertagsgesetz weiterzuentwickeln?
  4. Welche Überlegungen bestehen seitens der Landesregierung, die individuellen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärker mit dem Sonn- und Feiertagsschutz in Einklang zu bringen?
  5. Gibt es innerhalb der Landesregierung Bestrebungen weitere weltliche oder auch religiöse Feiertage fernab der christlichen Traditionen in Rheinland-Pfalz einzuführen?