Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Auswirkungen hat die Ersatzbaustoffverordnung auf die Planung des Radwegebaus zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß?
- Wie begründet die Landesregierung, dass es trotz der bereits frühzeitig bekannten Ersatzbaustoffverordnung weiterhin Regelungen zur Umsetzung bedarf und die dazu führt, dass Entsorgungskonzepte umgeplant werden müssen wie beispielsweise bei der Radwegeplanung vonseiten des LBM?
- Wann wird nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Bau des Radwegs, für den seit dem Jahr 2019 Baurecht besteht, begonnen?