Deshalb sind auch die individuelle und kommunale Krisenvorsorge ein zentraler Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Bürgerinnen und Bürger sollten zudem in der Lage sein, sich im Notfall mehrere Tage selbst zu versorgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über mögliche Gefährdungen kritischer Infrastrukturen in Rheinland-Pfalz wie zum Beispiel durch Sabotageakte oder Cyberangriffe?
- Welche Gefahren für die Bevölkerung bestehen bei einem großräumigen und langandauernden Ausfall der Stromversorgung?
- Welche Gefahren für die Bevölkerung bestehen bei einer missbräuchlichen Nutzung von Warnmitteln durch unbefugte Dritte?
- Welche Maßnahmen der behördlichen Gefahrenabwehr greifen bei einem großräumigen und langandauernden Ausfall der Stromversorgung zwischen den Aufgabenträgern in Land und Kommunen?
- Welche behördlichen Maßnahmen greifen bei einer missbräuchlichen Nutzung von Warnmitteln?
- Welche Empfehlungen oder Unterstützungsangebote (wie zum Beispiel Muster-AEP) gibt die Landesregierung an Kommunen zur Stärkung der Krisenvorsorge und Notfallplanung?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz über persönliche Krisenvorsorge und Selbstschutz zu informieren?