Auf der Herbstkonferenz der Justizminister:innen wurde der Bericht der Arbeitsgruppe „Urheberrecht bei Bauwerken“ vorgestellt. Diese hat sich damit befasst, wie die Nutzungsinteressen von Bauwerkseigentümer:innen mit dem Urheberrecht von Architekt:innen an diesen Gebäuden in Einklang gebracht werden können. Durch Streitigkeiten vor Gericht kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei Umbauten und Sanierungen. Eine gesetzliche Neuregelung soll zu Erleichterungen und Beschleunigungen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an urheberrechtlich geschützten Bauwerken führen. Die Landesregierung wird gebeten, über die Arbeit und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu berichten
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss