Erschwerend für die Aufklärung von Umweltstraftaten wie Abfallverstöße oder Bodenverunreinigungen kommt hinzu, dass die Umwelt als Geschädigte nicht selbst sprachfähig ist, sondern auf das Mitwirken der betroffenen Öffentlichkeit angewiesen ist. Für die durchschnittlichen Bürgerinnen und Bürger sind Umweltstraftaten wie etwa die illegale Ablagerung von schadstoffbelastetem Material aber oftmals schwer zu erkennen oder es fehlt der Anreiz, diese anzuzeigen. Die von Umweltdelikten ausgehenden Gefahren für Menschen können jedoch groß sein. Wenn gefährliche Stoffe durch den Boden ins Grundwasser gelangen, können sie das Trinkwasser kontaminieren und somit die Gesundheit von Anwohnenden gefährden. Auch deswegen stellt das Thema Umweltkriminalität im aktuellen Koalitionsvertrag des rheinland-pfälzischen Landtags einen Schwerpunkt dar. Seit April 2024 liegt eine neue EU-Richtlinie 2024/1203 zur Umweltkriminalität vor, die auch eine Stärkung der Strafverfolgungsbehörden, etwa durch regelmäßige Schulungen, vorsieht. Die Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis Mai 2026 umzusetzen. Das Land Rheinland-Pfalz ist mittelbar auch betroffen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Rolle spielt nach Ansicht der Landesregierung die Bekämpfung von Umweltkriminalität mit Blick auf die Organisationsstruktur und Personal bei der Kriminalpolizei?
- Inwieweit wird dem Thema Umweltkriminalität im Bachelorstudiengang Polizeidienst an der Hochschule der Polizei Rechnung getragen (bitte aufschlüsseln nach Modulname und Lehrstunden)?
- Wie viele Kriminalpolizeikräfte haben am Grundlehrgang zum Thema Umweltkriminalität in den letzten fünf Jahren teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach Teilnehmeranzahl und Polizeipräsidium)?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich Umweltkriminalität existieren für die Schutzpolizei?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten existieren für Richterinnen und Richter im Bereich Umweltkriminalität?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es für die Staatsanwaltschaft zum Thema Umweltkriminalität?
- Welche Maßnahmen sind in Rheinland-Pfalz – als von der Richtlinie mittelbar betroffenes Bundesland – in Planung, um insbesondere Artikel 17 (Ressourcen) und Artikel 18 (Schulung) der EU-Richtlinie 2024/1203 Umweltkriminalität umzusetzen?