Initiative Anfrage

Umgang mit schuldunfähigen Täterinnen und Täter

In der öffentlichen Debatte wird vermehrt die Frage aufgeworfen, wie präventiv mit psychisch auffälligen Personen mit Risikopotenzial umgegangen werden soll. Es steht fest, dass eine psychische Erkrankung allein das Risiko für Gewalt nicht erhöht. In Einzelfällen kann bei bestimmten Krankheitsbildern in Kombination mit Risikofaktoren wie Geschlecht, Alter, Drogenkonsum, sozialer Isolation oder prekären Lebensverhältnissen eine erhöhte Gefährdung vorliegen.

Während der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) in Mainz im Oktober 2025 wurde zur Erkennung von Risikopotenzialen bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten ein Beschluss gefasst.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl schuldunfähiger Täterinnen und Täter in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Delikt)?
  2. Welches Bedrohungsmanagement gibt es in Hinblick auf Menschen mit Gewaltpotenzial und psychischen Auffälligkeiten?
  3. Welche Personen und Behörden außerhalb der Polizei (z. B. Psychologen, Gesundheitsamt) sind am Bedrohungsmanagement beteiligt?
  4. Welche Überlegungen gibt es, um das Bedrohungsmanagement weiter auszubauen?
  5. Welche Maßnahmen werden zur Identifizierung ergriffen, um Straftaten zu verhindern?
  6. Welche Waffen oder Hilfsmittel hat die Polizei in der Vergangenheit gegenüber Personen mit psychischen Auffälligkeiten und einem Risikopotenzial eingesetzt?
  7. Gibt es Überlegungen, alternative Waffen oder Hilfsmittel (z. B. Netzpistole) gegenüber Menschen mit Gewaltpotenzial einzusetzen?