Initiative Anfrage

Speicherung von personenbezogenen Daten in der „Datei Szenekundige Beamte“ und der Datei „Gewalttäter Sport“

Die „Datei Szenekundige Beamte“ (SKB-Datei), in der gewalttätige Fußballfans gespeichert werden, wurde im Jahr 2021 neu strukturiert. Mit Beginn der Saison 2021/2022 werden keine Daten von Kontakt- und Begleitpersonen mehr gespeichert, eine Benachrichtigungspflicht für Betroffene wurde eingeführt und die Speicherungen werden nach zwölf Monaten überprüft. Neben der landesweiten SKB-Datei existiert die bundesweit geführte „Datei Gewalttäter Sport“ (GTS-Datei), in der u. a. Personen gespeichert werden, die im Zusammenhang von Sportveranstaltungen – z. B. bei Fußballspielen – strafrechtlich in Erscheinung getreten oder präventivpolizeilich behandelt worden sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 entschieden, dass mehrere Regelungen zur im Bundeskriminalamtgesetz geregelten GTS-Datei verfassungswidrig seien und bis zum 31. Juli 2025 neu geregelt werden müssten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen sind in der aktuellen Saison in der SKB-Datei in Rheinland-Pfalz gespeichert (bitte aufschlüsseln nach Verein und Speichergrund)?
  2. Wie viele Personen mit rheinland-pfälzischer Vereinszugehörigkeit sind in der aktuellen Saison in der GTS-Datei gespeichert (bitte aufschlüsseln nach Verein und Speichergrund)?
  3. Wie viele Personen mit rheinland-pfälzischer Vereinszugehörigkeit sind in der aktuellen Saison sowohl in der SKB-Datei als auch in der GTS-Datei gespeichert (sog. Doppelspeicherungen)?
  4. Wie viele Betroffene wurden von der Speicherung in der SKB-Datei benachrichtigt (bitte aufschlüsseln nach Datum der Speicherung und Datum der Benachrichtigung)?
  5. Wie häufig wurde die Datenführung bei der SKB-Datei durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den letzten fünf Jahren überprüft?
  6. Wie wird dem Grundsatz der Datenminimierung nach Artikel 5 Absatz 1 lit. c) DSGVO bzw. Artikel 20 Absatz 1 JI-RL bei einer Datenspeicherung sowohl in der SKB-Datei als auch in der GTS-Datei Rechnung getragen?
  7. Ergeben sich aus der BVerfGE zum Bundeskriminalamtgesetz vom 1. Oktober 2024 mittelbar auch Änderungsbedarfe für die SKB-Datei in Rheinland-Pfalz?