Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 entschieden, dass mehrere Regelungen zur im Bundeskriminalamtgesetz geregelten GTS-Datei verfassungswidrig seien und bis zum 31. Juli 2025 neu geregelt werden müssten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie viele Personen sind in der aktuellen Saison in der SKB-Datei in Rheinland-Pfalz gespeichert (bitte aufschlüsseln nach Verein und Speichergrund)?
- Wie viele Personen mit rheinland-pfälzischer Vereinszugehörigkeit sind in der aktuellen Saison in der GTS-Datei gespeichert (bitte aufschlüsseln nach Verein und Speichergrund)?
- Wie viele Personen mit rheinland-pfälzischer Vereinszugehörigkeit sind in der aktuellen Saison sowohl in der SKB-Datei als auch in der GTS-Datei gespeichert (sog. Doppelspeicherungen)?
- Wie viele Betroffene wurden von der Speicherung in der SKB-Datei benachrichtigt (bitte aufschlüsseln nach Datum der Speicherung und Datum der Benachrichtigung)?
- Wie häufig wurde die Datenführung bei der SKB-Datei durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den letzten fünf Jahren überprüft?
- Wie wird dem Grundsatz der Datenminimierung nach Artikel 5 Absatz 1 lit. c) DSGVO bzw. Artikel 20 Absatz 1 JI-RL bei einer Datenspeicherung sowohl in der SKB-Datei als auch in der GTS-Datei Rechnung getragen?
- Ergeben sich aus der BVerfGE zum Bundeskriminalamtgesetz vom 1. Oktober 2024 mittelbar auch Änderungsbedarfe für die SKB-Datei in Rheinland-Pfalz?
 
        
    