Auch freiberufliche Hebammen, die Kurse (z. B. zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung) anbieten, seien betroffen, da diese keine Ausfallgebühren mehr verlangen dürfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Inwiefern kann die Landesregierung auf den Hebammenhilfevertrag Einfluss nehmen?
- Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, wie viele Hebammen in Rheinland‑Pfalzseit der Verkündung des Hebammenhilfevertrags durch den Schiedsspruch ihre Tätigkeit als Beleghebammen (ggf. aufgrund von Kündigungsfristen zu einem späteren Zeitpunkt) bereits gekündigt haben?
- Inwiefern ist sogar das Kindeswohl gefährdet, wenn Schwangere und Wöchnerinnen keine Hebammen zur Vor‑ und Nachsorge finden?
- Inwiefern setzt die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Nachverhandlung des Hebammenhilfevertrages ein?
- Inwiefern unterstützt die Landesregierung bereits Hebammen durch Landesförderungen in ihrer Arbeit?
- Wie steht die Landesregierung zu Vorschlägen zur Einführung von Amtshebammen, die Daten über die Hebammenversorgung in Rheinland‑Pfalz erheben und so auch mögliche (drohende) Unterversorgungen feststellen können?